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Hockenheim – Steuerbescheide für das Jahr 2024

Hockenheim / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Die Stadtverwaltung Hockenheim hat die Steuerbescheide für das Jahr 2024 an die Bürgerinnen und Bürger zugestellt. Dabei sind folgende Hinweise zu beachten:
 
Grundsteuer
Am 11. Januar 2024 wurden die Steuerbescheide der Stadt für das Jahr 2024 an diejenigen Grundstückseigentümer versendet, bei denen sich der Steuerbetrag geändert oder ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Somit erhielt der Großteil der Steuerzahler für das Jahr 2024 keinen neuen Steuerbescheid.
 
Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die im zuletzt ergangenen Bescheid ausgewiesenen Beträge zum Fälligkeitstermin abgebucht.
 
Barzahler müssen die ausgewiesenen Beträge, mit Angabe des Buchungszeichens, fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen überweisen.
 
Hinweis bei Eigentumswechsel: Werden Grundstücke beziehungsweise Wohneigentum verkauft, so ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der bisherige Eigentümer bis zum Erhalt des entsprechenden Grundsteuerbescheides zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Andere Vereinbarungen (zum Beispiel im Kaufvertrag) haben nur privatrechtliche Bedeutung, berühren jedoch nicht die Zahlungspflicht (Steuerschuld) gegenüber der Stadt.
 
Hundesteuer
Hundehalter, die ihren Hund angemeldet haben, erhielten einen auf den 12. Januar 2024 datierten Steuerbescheid, die Steuermarke(n) – violett auf silbernem Grund – ist/sind weiterhin gültig. Bei Verlust der Marke kann eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 15 Euro beim Fachbereich Finanzen, Steueramt, Marlene Birkenmeier unter Telefon 06205/21-2240, per E-Mail an m.birkenmeier@hockenheim.de oder schriftlich beantragt werden.
 
Seit dem 01. Januar 2020 kann auf Antrag für Hunde, die erfolgreich eine Schutz- oder Begleithundeprüfung nach den Statuten eines dem VDH angeschlossenen Vereins abgelegt haben, eine Ermäßigung in Höhe von 24 Euro im Jahr gewährt werden.
 
Die Verwaltung weist im Übrigen darauf hin, dass Hunde, die älter als drei Monate sind, beim Fachbereich Finanzen, Steueramt, schriftlich, per Mail an m.birkenmeier@hockenheim.de oder über das Online-Anmeldeformular anzumelden sind. Das entsprechende Formular finden Hundehalter auf der Homepage der Stadt: https://www.hockenheim.de. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
 
Vergnügungssteuer
Jeder Aufsteller von Spielgeräten hat bis zum zehnten Tag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres getrennt nach Spielgerät und Monat eine Steuererklärung bei der Stadtverwaltung Hockenheim abzugeben. Nach Eingang der Steuererklärung wird die Steuer durch einen Steuerbescheid festgesetzt. Die Vordrucke können bei Bedarf beim Fachbereich Finanzen, Steueramt, Michael Notheisen unter Tel. 06205/21-2241 oder per Mail m.notheisen@hockenheim.de angefordert werden.
 
Gewerbesteuer
Bei der Gewerbesteuer werden keine Jahresbescheide erstellt. Die zu zahlenden vierteljährlichen Vorauszahlungen ergeben sich aus dem zuletzt ausgestellten Steuerbescheid. Bei weiteren Fragen kann gerne mit den zuständigen Sachbearbeitern Michael Notheisen, Tel. 06205/21-2241 oder per Mail: m.notheisen@hockenheim.de und Marlene Birkenmeier, Tel. 06205/21-2240 oder per Mail: m.birkenmeier@hockenheim.de, vom Fachbereich Finanzen, Steueramt, Kontakt aufgenommen werden.
 
Abbuchungsverfahren
Jeder Steuerpflichtige kann schriftlich eine Einzugsermächtigung erteilen, die folgende Daten enthalten soll: Buchungszeichen, Name und Anschrift, IBAN und BIC, Name der Bank sowie die Originalunterschrift. Vordrucke für Einzugsermächtigungen können bei der Stadtkasse Hockenheim unter Tel. 06205/21-2232 oder per Mail an stadtkasse@hockenheim.de angefordert werden. Alternativ kann das entsprechende Formular auf der Homepage der Stadt unter https://www.hockenheim.de abgerufen werden.
 

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