Unser Trinkwasser muss geschützt werden – darin waren sich in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Weinbau und Landwirtschaft des Landeskreises Südliche Weinstraße alle Anwesenden einig. Ob es allerdings notwendig ist, das Wasserschutzgebiet Zeiskam (Kreis Germersheim) von aktuell 30 Hektar auf 880 Hektar auszuweiten, das stand in Frage. Aus fachlichen Gründen – und weil sich die mit dem Schutzstatus einhergehenden Vorgaben für Landwirtschaft, Neubaugebiete oder Gewerbeansiedlungen für SÜW jetzt oder später möglicherweise enorm auswirken würden. Besonders betroffen wäre die Ortsgemeinde Hochstadt. Deren Ortsbürgermeister Timo Reuther war als Gast im Ausschuss. Reuther sagte: „Auch uns als Ortsgemeinde ist es wichtig, das Wasser zu schützen. Wasser ist die Grundlage allen Lebens.“ Der Ortsbürgermeister weiter: „Aber ist eine solche Vervielfachung des Schutzgebiets wirklich nötig?“ Zur Klärung dieser Frage bat er um Unterstützung.
Da die neue Bohrung des Wasserversorgers an der westlichen Grenze Zeiskams liege, so Reuther, betreffe das potenzielle Schutzgebiet auch seine Gemeinde. Zusammen mit dem dort bereits bestehenden Schutzgebiet hätten dann etwa 80 Prozent seiner Gemeindefläche einen Schutzstatus. Landrat Dietmar Seefeldt betonte: „Wir wollen seitens des Landkreises unterstützen, diese Frage zu klären. Unsere Kreisverwaltung wird an die SGD Süd herantreten mit dem Ziel, dass die entsprechenden Richtlinien in Mainz angepasst werden.“ Denn es gehe unter anderem um eine massive Beeinträchtigung der Betriebe vor Ort, betonte der Landrat.
Aktuell wird auch Wein und Gemüse im Gebiet angebaut
Zu diesem Aspekt war Dirk Gerling, Bezirksgeschäftsführer Vorder- und Südpfalz des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Pfalz Süd, bei der Sitzung als Referent geladen. Er informierte den Ausschuss über die Sicht seines Verbands. 65 bis 85 Prozent des geplanten neuen Trinkwasserschutzgebiets würden auf landwirtschaftliche Nutzfläche entfallen. Wein- und Gemüseanbau werde dort neben klassischem Ackerbau betrieben. Falls sich beispielsweise Pflanzenschutzverordnungen durch die EU weiter verschärften, könnte möglicherweise in einem als Wasserschutzgebiet definierten Raum dann keine Landwirtschaft, möglicherweise auch keine ökologische, mehr betrieben werden. „Im schlimmsten Fall droht hier ein Totalverlust der Flächen für die Landwirtschaft“, so Gerling.
Wasserversorger aus Kreis Germersheim will weiteren Brunnen bohren
Die SGD Süd als Obere Wasserbehörde weise das neue Wasserschutzgebiet aus, berichtete der Verbandsvertreter. Bisher liege für die Trinkwasserförderung in Zeiskam eine unbefristete Rechtsverordnung vor, was eher unüblich sei. Meist würden diese nur befristet ausgestellt. Nun wolle die Germersheimer Nord-Gruppe, ein Wasserversorger, einen weiteren Brunnen auf Zeiskamer Gebiet bohren. Und dies gebe Anlass, das Wasserschutzgebiet im Einzugsbereich des neuen Brunnens gemäß neuer Richtlinien auszuweiten und eine neue Verordnung auszusprechen. Wie groß das Wasserschutzgebiet zu sein hat, berechne sich laut diesen Vorgaben anhand der geplanten Fördermenge. In etwa lasse sich sagen, dass das Einzugsgebiet eines Brunnens in etwa so groß sei, wie das Grundwasser in 50 Jahren vom Rand des Einzugsgebiets bis zum Brunnen brauche.
Das Gebiet pauschal zu berechnen, sei allerdings wenig sinnvoll. Es gebe durchaus abweichende Verfahren in anderen Bundesländern, zum Beispiel das Bayrische Modell, berichtete Dirk Gerling. „Insbesondere die hydrogeologischen Gegebenheiten des Bodens vor Ort müssen stärker mit in die Bewertung einfließen“, forderte der Landwirtschaftsvertreter. Sprich: Wie es in den Gesteinsschichten im Gebiet aussieht, sei entscheidend. Eine elf bis 22 Meter dicke Zwischenschicht schütze das Grundwasser. Dies sei bislang noch nicht ausreichend berücksichtigt worden, obwohl das bereits in einem Gutachten aus dem Jahr 2013 festgestellt worden sei, so Gerling weiter. Man wolle sich als Verband nicht ins Feilschen um die Flächen begeben, sondern plädiere vielmehr dafür, dass Fachleute detailliert prüfen, welche Faktoren konkret vor Ort den tatsächlichen Schutzbedarf bestimmen, sei es die Bodenbeschaffenheit in tieferen Erdschichten, sei es die Fließgeschwindigkeit oder -richtung des Grundwassers.
Im Ausschuss für Umwelt, Klima, Landwirtschaft und Weinbau des Landkreises kamen anschließend auch die Auswirkungen eines Zeiskamer Wasserschutzgebiets auf SÜW im Bereich Geothermie, private Tiefbrunnen, Siedlungsentwicklung und Wasserentnahme durch Betriebe zur Sprache. Auch hier brachten Anwesende ihre Sorge zum Ausdruck und plädierten dafür, im Austausch mit allen Beteiligten Lösungen zu finden, die nicht dazu führten, dass eine Seite der Kreisgrenze überwiegend Nachteile erhalte von einer Maßnahme, die auf der anderen Seite zu deren Vorteil getroffen werde. „Wasserschutz macht nicht an Kreisgrenzen Halt, wir müssen zusammenarbeiten, soviel ist klar“, so Landrat Dietmar Seefeldt.