Ludwigshafen – Anträge auf Heizkostenhilfe in Rheinland-Pfalz nur online möglich Verbraucherzentrale fordert schnelle Nachbesserung

Ludwigshafen / Mainz

• Seit dem 8. Mai können private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Kohle oder Holz heizen, rückwirkend für das Jahr 2022 eine finanzielle Entlastung beantragen.
• In Rheinland-Pfalz können die Anträge für die Heizkostenhilfe derzeit nur im Internet gestellt werden. Hinweise auf die Möglichkeit postalischer Anträge oder ausdruckbare Formulare sind auf den entsprechenden Internetseiten in Rheinland-Pfalz im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern derzeit nicht auffindbar.
• Diese Hürden stellen nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz viele Menschen ohne Internetzugang vor große Probleme und gefährden die Gleichbehandlung.
(VZ-RLP /19.05.2023) Lange mussten Haushalte, die mit Holz, Öl, Flüssiggas und Pellets heizen, auf die Möglichkeit eines Heizkostenzuschusses für die stark gestiegenen Energiekosten warten. Seit 8. Mai 2023 können Haushalte in Rheinland-Pfalz Anträge stellen – jedoch bislang nur online. Wer keinen Zugang zum Internet und keine eigene Mailadresse hat, um den Antrag zu stellen, muss sich Hilfe suchen. „Uns erreichen derzeit sowohl Fragen von Betroffenen als auch von Verbandsgemeinden, bei denen Menschen um Hilfe bitten. Auch Verbandsgemeinden wissen nicht, an wen sie die Ratsuchenden ohne Internet verweisen sollen“, so Antje Kahlheber, Projektleiterin Energiekostenberatung bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Die Details zur Härtefallregelung und die genauen Bedingungen für die Antragsstellung hat das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf seiner Internetseite veröffentlicht. Der Antrag muss online im jeweiligen Bundesland gestellt werden. Dort erfolgt auch die Abwicklung. Auf der Internetseite für die Antragsstellung in Rheinland-Pfalz findet man keinen Hinweis, was Menschen ohne Internetzugang tun können.
Auf Anfrage der Verbraucherzentrale über die Kontaktadresse des Portals hieß es zunächst, diese Menschen müssten den Antrag online mit Hilfe von Bekannten oder Verwandten stellen. Telefonisch wurde der Verbraucherzentrale aber mittlerweile mitgeteilt, dass es auch die Möglichkeit eines Papierantrags geben soll. Wann genau sei aber unklar. Zwar ist die Antragstellung noch mindestens bis Oktober möglich, dass aber Menschen ohne Internet noch länger auf den Zuschuss warten müssen, ist unschön: „Gerade bei Menschen ohne Internetzugang gibt es viele, die auf den Zuschuss dringend angewiesen sind, wie etwa Senioren mit kleiner Rente“, so Kahlheber. Das zeigen zahlreiche Anfragen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentrale kann aber weder aus personellen noch aus haftungsrechtlichen Gründen den umfangreichen Online-Antrag für die Hilfesuchenden stellen, der unter anderem auch ein Selfie-Foto mit Personalausweis fordert. Kahlheber macht sich deshalb dafür stark, dass die Möglichkeit, Anträge auch postalisch zu stellen, jetzt mit Hochdruck bereitgestellt wird. Etliche Bundesländer haben das zügig umgesetzt, zum Teil liegen dort Antragsformulare in Papierform bereits bei sozialen Hilfsorganisationen aus.
“Wir müssen verhindern, dass in Rheinland-Pfalz am Ende diejenigen auf den hohen Kosten sitzen bleiben, die die Entlastung am allernötigsten haben“, so Kahlheber abschließend.
Quelle: VZ-RLP

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