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Mainz – Joachim Streit zum gemeinsamen Gesetzesentwurf von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER: Verfassungsänderung zur Entlastung der Kommunen beim Schuldenabbau

Joachim Streit, Fraktionsvorsitzender FREIE WÄHLER.

Mainz / Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar(pm FREIE WÄHLER Landtagsfraktion) – Es ist eine grundsätzliche Forderung der FREIEN WÄHLER, die Liquiditätskredite der Gemeinden, Städte und Kreise zu tilgen. Diese Altschulden resultieren aus der mangelnden Finanzausstattung der kommunalen Familie durch Land und Bund.

Gerade im Jugend- und Sozialbereich müssen Städte und Kreise viele Leistungen erbringen, für die sie nicht die entsprechenden finanziellen Mittel erhalten.

Das sogenannte Konnexitätsprinzip wird nicht durchgehend durch Land und Bund eingehalten. Das führte zu hohen Schulden von mehr als 6 Milliarden Euro in Rheinland-Pfalz.

Fraktionsvorsitzender Joachim Streit: „Es ist ein Wahlerfolg der FREIEN WÄHLER, der sich heute in dem Antrag zur Ergänzung der Landesverfassung verwirklicht. Mit dem Einzug unserer Fraktion in den Landtag wurde der Druck für die Regierung größer, etwas in der Altschuldenfrage zu tun. Dies ist jetzt ein erster Schritt. Ich hoffe, dass Finanzministerin Doris Ahnen nach der Verfassungsänderung Wort hält und drei Milliarden Euro auf den Tisch legt.“

Die FREIEN WÄHLER betonen, dass dann auch die Gespräche mit dem Bund zur Tilgung der Restbeträge verstärkt werden müssen. „Letztendlich benötigt die kommunale Familie einen neuen Kommunalen Finanzausgleich,“ so der Fraktionsvorsitzende Joachim Streit. „Es kann nicht sein, dass jetzt Altschulden getilgt werden und dann die Misere wieder von vorn losgeht!“

Hierzu sei auch ein gerechter Ausgleich zwischen den verschiedenen Ebenen von Gemeinden, Städten und Kreisen erforderlich. Dazu muss das Land Gespräche auf Augenhöhe mit den kommunalen Spitzenverbänden führen. Nicht vergessen darf man die Situation der Ortsgemeinden, deren Kassenkredite bei den Verbandsgemeinden in der sogenannten Einheitskasse geführt werden. Diese zugunsten der Ortsgemeinden anteilig zu tilgen, sei nur billig und gerecht.

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