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Speyer – Erneut mehrere Telefon- und Online-Betrüge

Speyer/Metropolregion Rhein-Neckar. In den zurückliegenden Tagen erstatteten erneut mehrere Personen Anzeige bei der Polizei Speyer wegen Telefon- bzw. Onlinebetrug. Bei einer 81-Jährigen aus Speyer sowie einer Glaubensgemeinschaft aus Speyer blieb es lediglich bei einem Betrugsversuch durch einen angeblichen Microsoftmitarbeiter. Während die 81-Jährige auf den Anruf vom 01.02 nicht einging und das Gespräch beendete, reagierte auch die Glaubensgemeinschaft bislang nicht auf die Nachricht des angeblichen Microsoft-Angestellten auf dem Anrufbeantworter. Anders verhielt es sich bei einer Mitarbeiterin einer Speyerer Tankstelle. Diese schöpfte bei dem Anruf eines vermeintlichen Google-Mitarbeiters vom 31.01 aufgrund der angezeigten, offiziell wirkenden Telefonnummer zunächst keinen Verdacht. Deshalb teilte sie dem Anrufer mehrere Codes von Google-Playkarten am Telefon mit, damit dieser die Karten, die sich in den Tankstellen nur mäßig verkaufen würden, ausbuchen kann. Insgesamt gelangte der unbekannte Anrufer so in den Besitz von Codes im Wert von rund 500EUR.

Vermögenschäden erlitten ebenfalls drei Anzeigenerstatter, die Waren über das Internet bestellten. Ein 38-jähriger Speyerer bestellt am 26.01 über den Onlineshop “Manske-Technik.com” für 272EUR eine Kühl-Gefrier-Kombination, die er nicht geliefert bekam. Laut LKA liegen bezüglich des Shops bereits mehrere Betrugsanzeigen vor. Ein 28-jähriger Speyerer bestellte am 21.01 über den Gruppenchat Telegram bei einer Person Ware im Wert von 150EUR, ohne dass diese nach Überweisung geliefert wurde. Eine weitere Geschädigte bestellte am 26.01 Bewegungsmelder in China. Geliefert wurden der 57-Jährigen Speyererin dann jedoch zwei minderwertige Sonnenbrille für den bereits entrichteten Kaufpreis von 33EUR. Zu einer sogenannten Bitcoin-Erpressung zum Nachteil einer 18-Jährigen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis kam es am 30.01. Diese wurde per E-Mail zur Überweisung von 5260 Dollar auf ein Bitcoin-Konto aufgefordert. Andernfalls würde man Nacktbilder von ihr, die man auf deren gehacktem Handy gefunden habe will, an alle Kontakte der 18-Jährigen weiterleiten. Die Geschädigte reagiert nicht auf die haltlose Zahlungsaufforderung, so dass ein finanzieller Schaden bislang nicht eingetreten ist.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmal darauf hin, dass unseriöse Anbieter und Kriminelle die Möglichkeiten des Internets immer wieder für ihre Machenschaften nutzen. Deshalb wird von Spontankäufen vermeintlicher Schnäppchen im Internet abgeraten. Informieren Sie sich vorab über den Händler, indem Sie den Namen des Shops in eine Suchmaschine eingeben oder erkundigen Sie sich bei der Verbraucherzentrale. Nutzen Sie kostenfreie Programme (“Web of Trust” oder “Abzockschutz”): Diese zeigen die bekanntesten Fake-Shops im Internet auf. Wählen Sie sichere Zahlungswege: Der Kauf auf Rechnung kann vor Betrug schützen. Beim Lastschriftenverfahren können vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. Nutzen Sie beim Onlinekauf keine Zahlungsdienste wie Western Union oder paysafecard. Seien Sie zudem misstrauisch, wenn sie Anrufe Unbekannter erhalten und am Telefon zur Begleichung von Verbindlichkeiten aufgefordert werden, die sie nicht nachvollziehen können. Gehen Sie auf solche Forderungen nicht ein und Vermeiden sie die Weitergabe von persönlichen Daten. Weitere Hinweise, wie sie sich vor Internet- und Telefonbetrügern schützen können, finden sie unter www.polizei-beratung.de.

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