Koblenz – OVG: Rauchen im Thekenraum gestatten
Koblenz – Rauchverbot in Thekenraum vorläufig nicht vollziehbar – Eine Gastwirtin darf das Rauchen im Thekenraum ihrer Gaststätte auch weiterhin gestatten. Eine Verbotsverfügung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau kann nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz vorläufig nicht vollzogen werden. Das Rauchen in Gaststätten ist nach dem Nichtraucherschutzgesetz grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme hiervon gilt beispielsweise für … Mehr lesen