Frankenthal – Auch grobes Foul beim Fußball führt nur in Ausnahmen zum Schmerzensgeld
Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar. Wegen einer Verletzung bei einem Amateurfußballspiel hat der gefoulte Spieler nur ausnahmsweise einen Anspruch gegen seinen Gegenspieler. Das hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts in einem aktuellen Fall entschieden. Der Gefoulte müsse nachweisen, dass der Gegner eine grob fahrlässige, unentschuldbare Regelwidrigkeit begangen hat. Andernfalls gehe der Verletzte leer aus. Denn Fußball … Mehr lesen