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Landau – Das Gesundheitsamt Südliche Weinstraße informiert im Hinblick auf die bevorstehenden Feiertage im Kontext der Corona-Pandemie – Eingeschränkter Dienstbetrieb zwischen Weihnachten und Neujahr

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Im Zeitraum vom 24. Dezember 2020 bis einschließlich 03. Januar 2021 findet beim Gesundheitsamt Südliche Weinstraße ein eingeschränkter Dienstbetrieb statt. Was bedeutet das? Welche Aufgaben werden in dieser Zeit weiterhin erledigt?

 Information von positiv auf das Coronavirus getestete Personen sowie deren Kontakten
 Kontaktnachverfolgung
 Entlassmanagement

Wir bitten in diesem Zusammenhang Folgendes zu beachten:

Bislang ordneten die Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz im Einzelfall ausdrücklich und individuell (sofern nicht per Allgemeinverfügung geregelt) an, wenn sich eine Person in häusliche Absonderung begeben musste. Zum 09.12.2020 ist eine neue Landesverordnung zur Absonderung (Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen vom 08.12.2020) in Kraft getreten. Danach müssen sich positiv auf das Coronavirus getestete Personen (dies gilt sowohl für Personen, die mittels PCR-Test positiv getestet wurden, als auch für Personen, die per PoC-Antigen-Schnelltest, positiv getestet wurden) oder Covid-19-krankheitsverdächtige Personen sowie deren Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen der Kategorie I bereits selbständig in häusliche Absonderung begeben.

Dabei sollen positiv getestete Personen ihre eigenen Haushaltsangehörige sowie Kontaktpersonen der Kategorie I über das positive Testergebnis unverzüglich nach Erhalt eigenständig informieren, um so eine möglichst zeitnahe Absonderung aller möglichen Verdachtsfälle sicherzustellen.
Das Gesundheitsamt wird mit dem o.g. Personenkreis zwar dennoch weiterhin telefonisch in Kontakt treten und Maßnahmen ergreifen, jedoch kann es durch die Vielzahl an Fällen zu zeitlichen Verzögerungen bei der telefonischen Kontaktaufnahme kommen. Durch die Verpflichtung zur unverzüglichen, eigenständigen Absonderung aufgrund der o. g. Verordnung kann eine frühestmögliche Isolierung des in Rede stehenden Personenkreises erreicht werden, wodurch Infektionsketten schnellstmöglich unterbrochen und mithin eine weitere Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 verhindert werden.

Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 15. Januar 2021. Die entsprechende Verordnung kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/AbsonderungsVO.pdf
Weitere wichtige Informationen finden Sie in den FAQ:
https://corona.rlp.de/de/themen/einreise-aus-risikogebieten-quarantaeneregeln-und-mehr/
Information zu den Öffnungszeiten der Infekt-Ambulanz
Außerhalb der Öffnungszeiten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte können Patientinnen und Patienten mit dringend behandlungsbedürftigen Atemwegsinfekten und Fieber in der Ambulanz vorstellig werden. Die Infekt-Ambulanz auf dem Gelände des Vinzentius-Krankenhauses in Landau ist für akut erkrankte Bürger von Mittwoch, 23.12.2020, 14:00 Uhr, bis einschließlich Montag, 04.01.2021, 07:00 Uhr, durchgehend geöffnet.

Eine Anmeldung über die Patientenservicenummer der kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz 116 117 ist ausdrücklich erwünscht. Es gilt jedoch zu beachten, dass in der Infekt-Ambulanz keine Testungen auf Covid-19 vorgenommen werden. Im o. g. Zeitraum ist es jedoch möglich Laborüberweisungen für Abstriche in der Teststation von der Infekt-Ambulanz zu erhalten.Öffnungszeiten der gemeinsamen Corona-Teststation der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße Im Zeitraum vom 21.12.2020 bis zum 03.012021, hat die Teststation montags und dienstags, von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr, geöffnet. Donnerstags und samstags ist die Teststation geschlossen. Ab dem 04.01.2021 gelten wieder die regulären Öffnungszeiten: montags, dienstags und donnerstags, von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr sowie samstags, von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Während der Betriebszeiten können sich Personen aus der Stadt Landau und dem Landkreis Südliche Weinstraße mit Laborüberweisung (Formular 10) von einer Ärztin bzw. einem Arzt und identifizierte Kontaktpersonen, die namentlich durch das gemeinsame Gesundheitsamt an die Teststation gemeldet werden, testen lassen. Je nach Andrang muss die Einfahrt früher geschlossen werden, sobald die Kapazitäten erreicht sind. Die Zufahrt erfolgt über die Max-Planck-Straße und ist ab der Autobahn 65 ausgeschildert.

Bürgerinfotelefon
Das gemeinsame Bürgerinfotelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau ist im Zeitraum vom 24.12.2020 bis einschließlich 03.01.2021 nicht besetzt. Ab dem 04.01.2021 ist das Bürgerinfotelefon wie gehabt unter der Telefonnummer 06341/940-555 zu erreichen. Es ist montags bis freitags, von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, besetzt.

Quelle: Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau.

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