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Rhein-Pfalz-Kreis – Rhein-Pfalz-Kreis erlässt Allgemeinverfügungen: Schließung von Schulen und Kindertagesstätten und Untersagung von Veranstaltungen mit mehr als 75 Personen

Rhein-PfalzKreis/Metropolregion Rhein-Neckar.
Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat der Rhein-Pfalz-Kreis Allgemeinverfügungen erlassen.
Demnach entfallen an allen Schulen im Rhein-Pfalz-Kreis sämtliche regulären Schulveranstaltungen, insbesondere der Unterricht sowie die regulären Betreuungsangebote. Weiterhin entfallen an allen Kindertagesstätten im Rhein-Pfalz-Kreis die regulären Betreuungangebote. Eine Betreuung der Kinder erfolgt nur noch durch eine Notversorgung.
Auch Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 75 Personen sind ab sofort untersagt. Für Veranstaltungen unter 75 Personen gilt zwingend die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsschutzmaßnahmen betreffend die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus in der jeweils gültigen Fassung.

Mit diesen Maßnahmen soll die Ausbreitung des Virus verlangsamt und insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder geschwächten Immunsystem geschützt werden. Landrat Clemens Körner erläutert, dass sich bei größeren Menschenansammlungen die Gefahr einer Übertragung erhöht. Auch eine eventuelle Rückverfolgung durch Erfassung der persönlichen Daten der Teilnehmenden ist hierbei nur schwer möglich.
Die Allgemeinverfügungen sind auch auf der Webseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter Aktuelles – Wichtige Infos zum Coronavirus einsehbar.

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