Einhausen – Klappmesser sichergestellt
Einhausen / Metropolregion Rhein-Neckar – Besitz ja, Mitführen nein – Ihr Besitz ist nicht strafbar, sehr wohl aber der unerlaubte Umgang und das ungerechtfertigte Mitführen – Einhandmesser. So genannt, weil man diese kleinen, scharfen Klappmesser mit nur einer Hand problemlos öffnen kann. Dass dieser unscheinbare Gegenstand waffenrechtlicher Gesetze unterliegt, musste am Donnerstag (18.) gegen 16 Uhr ein 26 … Mehr lesen