Einhausen / Metropolregion Rhein-Neckar – Besitz ja, Mitführen nein – Ihr Besitz ist nicht strafbar, sehr wohl aber der unerlaubte Umgang und das ungerechtfertigte Mitführen – Einhandmesser. So genannt, weil man diese kleinen, scharfen Klappmesser mit nur einer Hand problemlos öffnen kann.
Dass dieser unscheinbare Gegenstand waffenrechtlicher Gesetze unterliegt, musste am Donnerstag (18.) gegen 16 Uhr ein 26 Jahre alter Autofahrer auf der A 67 am eigenen Leibe erfahren. Der Mann hatte ein solches Messer einstecken. Beamte der Fahndungs- und Kontrolleinheit stellten die Waffe sicher.