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Heidelberg – Fauler Pelz: Zwei Teilerfolge für Stadt vor Verwaltungsgericht-Gericht stellt aufschiebende Wirkung der Klagen in zwei Verfahren wieder her -Bebauungsplan für universitäre Nutzung vor öffentlicher Auslegung

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(re/ak) – Die Stadt Heidelberg hat vor Gericht zwei Teilerfolge in der Auseinandersetzung um die Entwicklung des früheren Gefängnisses „Fauler Pelz“ erzielt. Der Heidelberger Gemeinderat hatte bereits im Dezember 2021 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
zugunsten einer Nutzung des Areals durch die Universität beschlossen. Der entsprechende Bebauungsplanentwurf soll nun öffentlich ausgelegt werden – darüber entscheidet der Gemeinderat am 9. Februar 2023. Die Landesregierung möchte entgegen dieses Vorhabens im „Faulen Pelz“ einen Maßregelvollzug für psychisch kranke und suchtkranke Straftäter einrichten. Die Stadt hat dagegen mehrere Klagen beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht. Das Gericht hat nun in zwei Eilentscheidungen die aufschiebende Wirkung der jeweils
zugrundeliegenden Klagen der Stadt gegen das Vorgehen des Landes wiederhergestellt. Das bedeutet: Die Stadt Heidelberg bearbeitet den Bauantrag des Sozialministeriums Baden- Württemberg aktuell nicht weiter. Beide Beschlüsse des Verwaltungsgerichts sind noch nicht rechtskräftig. Im ersten Verfahren geht es um eine sogenannte fachaufsichtliche Weisung der oberen Baurechtsbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe (RP). Mit dieser Weisung wollte das RP die Stadt verpflichten, dem Sozialministerium eine Baugenehmigung zu erteilen. Es hatte den Sofortvollzug der Weisung angeordnet. Die Stadt hatte gegen diese Weisung geklagt und gegen den Sofortvollzug um Eilrechtsschutz nachgesucht. Mit seiner Entscheidung im Eilverfahren stellte das Verwaltungsgericht nun die aufschiebende Wirkung der Klage wieder her. Das Verwaltungsgericht kam im Rahmen der Interessenabwägung zum Ergebnis, dass bei einer anders lautenden Entscheidung die Gefahr bestehe, dass Tatsachen geschaffen werden könnten, die zu Lasten der Planungshoheit der Stadt gehen würden. Laut Verwaltungsgericht könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Sozialministerium die Liegenschaft auch weit über die Dauer der befristeten Baugenehmigung hinaus nutzen werde. Dafür sprächen die Gesamtkosten der
Sanierung des „Faulen Pelz“ und der Umstand, dass die gerichtlichen Zuweisungen in die Psychiatrischen Krankenhäuser und Entziehungsanstalten seit dem Jahr 2017 erheblich zugenommen haben. Zudem erwähnt das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang explizit die Entwicklung rund um das Ankunftszentrum auf dem Heidelberger Patrick-Henry-Village, das entgegen früherer Zusagen des Landes nun dauerhaft dort angesiedelt wird. In dem zweiten Verfahren geht es um den ergangenen Zurückstellungsbescheid der Stadt, mit
dem der Bauantrag des Landes für einen Maßregelvollzug um ein Jahr zurückgestellt wurde. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Heidelberger Gemeinderat am 2. Juni 2022 einstimmig getroffen. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Gemeinderat bereits im Dezember 2021 beschlossen hatte, für das Areal „Fauler Pelz“ einen Bebauungsplan zugunsten einer Nutzung durch die Universität zu erarbeiten. Das Land (RP) hob dann aber den Zurückstellungsbescheid der Stadt auf und ordnete den Sofortvollzug der Aufhebung an. Das
Verwaltungsgericht stellte nun im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung der Klage der Stadt gegen die Aufhebung wieder her, da keine Rechtsgrundlage für die Aufhebung vorliege. Der Bauantrag des Landes muss daher aktuell von der Stadt nicht weiter bearbeitet werden. Hintergrund: Die Stadt sieht sich zum Einlegen mehrerer Rechtsmittel gezwungen, um die eigenen Rechte zu wahren und den einstimmigen Beschluss des Gemeinderats vom 2. Juni 2022 umzusetzen. Dieser hatte entschieden, den Bauantrag des Landes zu einem Maßregelvollzug im
„Faulen Pelz“ um ein Jahr zurückzustellen und zunächst ein bereits begonnenes Bebauungsplanverfahren für die universitäre Nutzung abzuschließen. Über die Wirksamkeit dieser Zurückstellung sowie die Zulässigkeit weiterer Verfahrensschritte seitens des RP sind mehrere Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Der „Faule Pelz“ ist bereits seit Jahren als Erweiterung für die Universität vorgesehen. Es gibt bereits seit 2017 einen Bauvorbescheid für eine universitäre Nutzung. Die Arbeit an dem Bebauungsplan für eine universitäre Nutzung ist zwischenzeitlich so weit fortgeschritten, dass der Gemeinderat am 9. Februar 2023 über die öffentliche Auslegung des Entwurfs entscheiden wird. Dem Entwurf liegt ein Raumprogramm der Universität zugrunde. Demnach ließe sich auf dem Areal stadtbild- und denkmalverträglich ein Teilbereich des Historischen Seminars sowie das Institut für europäische Kunstgeschichte einschließlich der zugehörigen Bibliotheksflächen zusammenzuführen. Zudem ist die Unterbringung einer historischen Glassammlung geplant. Im Zusammenhang mit der Ansiedlung dieser Einrichtungen soll das Areal für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht und neue Wegebeziehungen geschaffen werden.

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