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Ludwigshafen – So sieht der 2. Corona Lockdown aus

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Metropolregion Rhein-Neckar News hat für Sie die wichtigsten Regelungen zum Corona Lockdown, der ab Mittwoch 16. Dezember 2020 in Kraft tritt zusammengefasst. Wie die Reglungen im Detail aussehen, werden bis Dienstag noch bekannt gegeben.

Einzelhandel schließt

Ausgenommen sind Geschäfte für den täglichen Bedarf. Großhandel damit die Lieferketten erhalten bleiben.
– Lebensmittelgeschäfte
– Getränkemärkte
– Wochenmärkte.
– Tierbedarfsmärkte
– Futtermittelmärkte
– Weihnachtsbaumverkauf

Gesundheitsrelevante Handel
– Optiker
– Sanitätshäuser
– Reformhäuser
– Hörgeräteakustiker

Weitere Geschäftsbereiche für Hygiene und den täglichen Bedarf
– Tankstellen
– Waschsalons
– Reinigungen
– Poststellen
– Drogerien
– Kfz Werkstätten
– Fahrradwerkstätten
– Waschsalons

Dienstleister
– Banken
– Sparkassen
– Poststellen
– Zeitungsverkaufsläden
– Weihnachtsbaumverkauf

Weitere Dienstleister bleiben geöffnet
Lieferservice für Speisen zum Verzehr zu Hause. Gastro sowie der Betrieb von Kantinen bleibt weiter möglich. Allerdings kein vor Ort verzehr.

Geschlossen werden:
– Friseursalons
– Kosmetikstudios
– Massagepraxen
– Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe.

Private Treffen:
– zwei Haushalte und maximal fünf Personen beschränkt – Kinder unter 14 Jahren nicht eingerechnet.

Eventuell Ausnahmen an Weihnachten:
– Dann dürfen zu den zwei Haushalten zusätzlich vier weitere Personen zusammenkommen, wenn es sich um direkte Verwandte handelt. Auch hier zählen Kinder unter 14 Jahren nicht.
An Silvester und Neujahr wird es keine Ausnahmen geben.

Situation bei Schulen:
– Keinen Präsenzunterricht mehr in den Schulen, bis 10. Januar.

Situation bei Kitas
– Schulregelung soll auch für Kitas gelten. Eltern sollen die Möglichkeit bekommen bis 10. Januar für die Kinderaufsicht bezahlten Urlaub zu nehmen.
Inzidenzwert von über 200 Infektionen pro 100.000 Einwohner

– Steigt der Inzidenzwert in einer Kommune auf über 200 Infektionen pro 100.000 Einwohner, können Städte und Kreise weitere regionale Maßnahmen treffen.
– Dazu können auch weitgehende Ausgangsbeschränkungen zählen.
– Nicht notwendige Reisen im In- und Ausland sollen unterlassen werden.
– Quarantänepflicht besteht für Bürger die aus ausländischen Risikogebieten zurückkehren.

Religion
– In Gotteshäusern gilt Mindestabstand von eineinhalb Metern.
– Maskenpflicht auch am Platz
– Singen ist verboten.

Silvester
– Verkauf von Pyrotechnik ist bundesweites verboten
– Keine Zusammenkünfte am 31. Dezember und am 1. Januar.
– Feuerwerksverbot auf allen öffentlichen Plätzen.

Alkohol in der Öffentlichkeit
– Zudem soll das Trinken von Alkohol vom 16. Dezember bis 10. Januar verboten werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Unterstützung vom Bund
– Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler sollen vom Bund weiter finanziell unterstützt werden. Die Überbrückungshilfe III, (Zuschüsse und Fixkosten) sollen verbessert werden.

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