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Speyer – Michael Wagner (CDU) Landtagsabgeordneter zum Schienenverkehr in Speyer

Speyer / Metropolregion Rhein-Neckar. Speyerer Industriebahnlinie (Strecke Hauptbahnhof Speyer bis Industriegebiet Süd am neuen Rheinhafen)

Der Schienenverkehr in Speyer (Bahntrasse für Güterverkehr und Bahnübergang Schützenstraße) ist aktuell eines der großen Themen, mit dem sich auch der Speyerer Landtagsabgeordnete Michael Wagner (CDU) beschäftigt. Aufgrund seiner Pressemeldungen zu diesen Themen wurde er vermehrt von Bürgerinnen und Bürgern auf die hörbaren Signale (Pfeifsignale) auf der Speyerer Industriebahnlinie (Strecke Hauptbahnhof Speyer bis Industriegebiet Süd am neuen Rheinhafen) angesprochen und um Hilfe gebeten.

Die Industriebahnlinie verbindet den Hauptbahnhof mit dem Industriegebiet Speyer-Süd am neuen Rheinhafen. Diese Linie führt aber auch an mehreren Wohnbaugebieten (u. a. Rosssprung, Viehtriftstraße) vorbei. Aktuell entsteht am Rabensteiner Weg in unmittelbarer Nähe zur Industriebahnlinie ein Neubaugebiet mit rund 100 Wohneinheiten. Da diese Bahnlinie bis zu ihrem Ziel im Industriegebiet Süd auch mehrere nicht technisch gesicherte Bahnübergänge passiert, ertönt auf dieser Strecke der sogenannte Achtungspfiff. Besonders in den Nachtzeiten fühlen sich die Anwohner durch dieses Achtungssignal in ihrem Schlaf gestört. Wagner hatte sich deshalb mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung gewandt und wollte u.a. wissen, wie viele Güterzüge in den letzten fünf Kalenderjahren insbesondere in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr morgens diese Industriebahnlinie mit dem Ziel Industriegebiet Speyer-Süd benutzt haben, ob es gerade in den Nachtstunden andere Möglichkeiten als den Achtungspfiff gebe, um vor einer möglichen Gefahr zu warnen und was die Landesregierung gegen die Störung der Nachtruhe durch den Schienen-Güterverkehr zu unternehmen gedenke.

“Wenn auch in diesem Fall die Antwort der Landesregierung leider ernüchternd ausfällt,” so Wagner, so bleibt doch ein kleiner Funken Hoffnung. Nach Angaben der Deutschen Bahn AG würden die Fahrten von Speyerer Hauptbahnhof bis zum Industriegebiet Süd als so genannte Rangierfahrten durchgeführt. Für Rangierfahrten gebe es keine Fahrpläne und daher auch keine systematische Erfassung der Betriebsdaten. Vor diesem Hintergrund seien keine Aussagen zur Anzahl der Rangierfahrten im Zeitraum von 22.00 Uhr und 6.00 Uhr möglich. Bei den derzeit nicht technisch gesicherten Bahnübergängen auf der Zuführungsbahn zum Industriegebiet Speyer-Süd sei die angeordnete Sicherung mit hörbaren Signalen auch in den Nachtstunden nach den vorliegenden Informationen zwingend. Eine Alternative hierzu stelle eine höherwertige Sicherung, d. h. eine technische Sicherung des Bahnübergangs, dar.

“Der Schienenverkehr ist zwar aus Umweltgesichtspunkten enorm wichtig, aber leider auch eine bedeutende Lärmquelle,” so Wagner. Mehr als ein Drittel der deutschen Bevölkerung fühle sich durch Bahnlärm gestört oder belästigt. Lärmbelastung über einen längeren Zeitraum führe erwiesenermaßen zu Schlafstörungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Aus diesem Grunde müsse man überlegen, wie man Bahnlärm entgegenwirken könne, so der Abgeordnete. Zu den in Rede stehenden Gleisanlagen sei lt. Landesregierung ein diskriminierungsfreier Zugang zu gewähren, auch zu Nachtzeiten. Über die Angemessenheit der Sicherungsart an den Bahnübergängen hätten die Kreuzungsbeteiligten in Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden unter Bezugnahme auf die Bestimmungen der EBO zu entscheiden. “Ein kleiner Funken Hoffnung aber bleibt mit der Alternative, hier eine höherwertige Sicherung, d. h. eine technische Sicherung des Bahnübergangs, einzurichten. Aus diesem Grunde wäre es wünschenswert, wenn sich die Stadtverwaltung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden ins Benehmen setzt, um über die Angemessenheit der Sicherungsart an den Bahnübergängen neu zu befinden und zu überlegen, ob nicht eine technische Sicherung des Bahnübergangs die Lösung des Problems darstellt,” so Wagner abschließend.

Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Michael Wagner (CDU)
und die Antwort der Landesregierung zu den Fragen
:

Frage 1:
Wie viele Güterzüge haben in den letzten fünf Kalenderjahren diese Industriebahnlinie mit dem Ziel Industriegebiet Speyer-Süd benutzt (bitte um tabellarische Angabe nach den jeweiligen Kalenderjahren)?

Frage 2:
Wie viele Güterzüge benutzten im Durchschnitt in den letzten fünf Jahren diese Industriebahnlinie zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr morgens (bitte um tabellarische Angabe nach den jeweiligen Kalenderjahren)?

Antwort der Landeregierung u den Fragen 1 und 2:
Die Deutschen Bahn AG betreibt das knapp 4 km lange Zuführungsgleis zum Industriegebiet Speyer-Süd als Bahnhofsgleis des Bahnhof Speyer. Im Bereich hinter der Brücke der B 39 schließt daran die Gleisinfrastruktur der Verkehrsbetriebe Speyer GmbH an.

Nach Angaben der Deutschen Bahn AG werden die Fahrten von Speyerer Hauptbahnhof bis zum Industriegebiet Süd als so genannte Rangierfahrten durchgeführt. Für Rangierfahrten gibt es keine Fahrpläne und daher auch keine systematische Erfassung der Betriebsdaten. Vor diesem Hintergrund sind keine Aussagen zur Anzahl der Rangierfahrten im Zeitraum von 22.00 Uhr und 6.00 Uhr möglich.

Frage 3:
Wie oft und wie lange pro Zug muss auf dieser Strecke das Warnsignal ertönen?

Antwort der Landesregierung zu Frage 3:
Im Bereich des von der Deutschen Bahn AG betriebenen Zuführungsgleises befinden sich fünf Bahnübergänge und im Zuständigkeitsbereich der Verkehrsbetriebe Speyer GmbH ein Bahnübergang, die ohne technische Sicherung durch Übersicht bzw. durch ergänzende hörbare Signale (Pfeifsignale) gesichert werden.

Insbesondere bei fehlender Übersicht auf die Bahnstrecke muss der Bahnübergang nach § 11 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) i. V. m. der Eisenbahnsignalordnung (ESO) durch hörbare Signale gesichert werden. Vor einem Bahnübergang, der durch hörbare Signale gesichert wird , ist gemäß ESO bei jedem am Gleis befindlichen Signal
BÜ 4 (Pfeiftafel) 3 Sekunden lang zu pfeifen.

Frage 4:
Gibt es – gerade in den Nachtstunden – andere Möglichkeiten als den Achtungspfiff, um vor einer möglichen Gefahr zu warnen?

Antwort der Landesregierung zu Frage 4:
Bei den derzeit nicht technisch gesicherten Bahnübergängen auf der Zuführungsbahn zum Industriegebiet Speyer-Süd ist die angeordnete Sicherung mit hörbaren Signalen auch in den Nachtstunden nach den vorliegenden Informationen zwingend. Eine Alternative hierzu stellt eine höherwertige Sicherung, d. h. eine technische Sicherung des Bahnübergangs, dar.

Frage 5:
Was gedenkt die Landesregierung gegen die Störung der Nachtruhe durch den Schienen-Güterverkehr zu unternehmen?

Antwort der Landesregierung zu Frage 5:
Zu den in Rede stehenden Gleisanlagen ist ein diskriminierungsfreier Zugang zu gewähren, auch zu Nachtzeiten.
Über die Angemessenheit der Sicherungsart an den Bahnübergängen haben die Kreuzungsbeteiligten in Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden unter Bezugnahme auf die Bestimmungen der EBO zu entscheiden.
Foto Bahnübergang am Roßsprung Quelle Wagner.
Quelle
Michael Wagner
Mitglied im Landtag Rheinland-Pfalz
Vorsitzender des Ausschusses für Kultur
Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr

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