Speyer / Metropolregion Rhein-Neckar)pm SPS Speyer) – Die SPD veröffentlicht eine Anfrage an die Oberbürgermeisterin:
Anfrage: Kostenerstattungen der Schülerbeförderung der Landkreise Rhein-Pfalz-Kreis und Germersheim
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Schulträgerausschusses zu setzen.
Der Stadt Speyer obliegt es als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den in ihrem Gebiet gelegenen Schulen zu sorgen (§ 69 Abs. 1 Schulgesetz RLP bzw. § 33 Privatschulgesetz). Die Aufgabe wird vorrangig erfüllt durch die Übernahme der notwendigen Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel. Soweit zumutbare öffentliche Verkehrsverbindungen nicht bestehen, sollen Schulbusse eingesetzt werden (§ 69 Abs. 4 Schulgesetz RLP). Dies wird durch § 3 der Satzung der Stadt Speyer über die Schülerbeförderung vom 09. Juli 1998, in der Fassung vom 20.12.2013, konkretisiert. Der Schülerverkehr ist nicht Teil des ÖPNV und damit auch nicht Teil des Nahverkehrsplans. Daraus ergibt sich, dass er auch nicht Teil des regelmäßig auszuschreibenden Linienbündel Speyer ist. Im Haushalt 2024 sind gut 1,8 Mio. Euro für die Schülerbeförderung vorgesehen. Dies zeigt, dass es sich um eine bedeutende Ausgabe handelt, bei der eine Beteiligung der Landkreise dringend
angezeigt ist.
Wir fragen daher:
1) Wie hoch sind die Kostenerstattungen der Schülerbeförderung der Landkreise RheinPfalz-Kreis und Germersheim jeweils?
2) Wann sind diese Mittel zuletzt erhöht worden?
3) Wann gab es zuletzt Gespräche mit den Landkreisen über die Kostenerstattungen?
4) Wann sind wieder Gespräche geplant?
5) Wie sind die Verträge gestaltet? Sind diese (nichtöffentlich) einsehbar?