Die Besitzerinnen und Besitzer oder Betreuerinnen und Betreuer von Bienenvölkern, deren Standort im Sperrbezirk liegt, werden aufgefordert, sich beim Bürger- und Ordnungsamt zu melden. Bild: Stadt Heidelberg
Bienenvölker müssen amtstierärztlich untersucht werden
Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk müssen amtstierärztlich auf Faulbrut untersucht werden. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Auch dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Bienenhaltende außerhalb des Sperrbezirks, die auffällige Beobachtungen in ihren Bienenständen machen, werden gebeten, sich mit ihrem zuständigen Bienensachverständigen in Verbindung zu setzen.
Faulbrut gefährdet Bienenlarven
Die Amerikanische Faulbrut (AFB) der Bienen ist eine übertragbare, bakteriell bedingte Tierseuche, die große Schäden an der Bienenbrut verursacht, die Überlebensfähigkeit von Bienenvölkern in einer Region ernsthaft gefährden und dementsprechend auch erhebliche wirtschaftliche Schäden hervorrufen kann. Der Erreger der AFB ist das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae. Die Faulbrutsporen werden hauptsächlich durch räubernde Bienen oder kontaminierte Waben und Bienenwohnungen sowie über Honig und Futter verbreitet. Eine Übertragung kann auch über seit längerer Zeit nicht gebrauchtes Bienenmaterial erfolgen. Im Bienenvolk werden die Sporen durch Körperkontakt und Futteraustausch weiter verteilt. Besonders betroffen sind die Bienenlarven, die die Sporen mit dem Futter aufnehmen.