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Ludwigshafen – Bau der Helmut-Kohl-Allee: grünes Licht für Ludwigshafen – Planfeststellungsbeschluss für die Hochstraße Nord

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar.
Es ist amtlich und gründlich überprüft: Mit Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses für den Abriss der Hochstraße Nord und den Bau der Helmut-Kohl-Allee hat die Stadt Ludwigshafen einen zentralen Meilenstein ihrer Infrastrukturplanung erreicht. Der Bescheid der Planfeststellungsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) wird in den kommenden Tagen offiziell bei der Stadtverwaltung eingehen und stellt die Baugenehmigung für alle kommenden Arbeiten in diesem Bereich dar.
“Der LBM bestätigt uns damit eine ausgewogene und solide Planung. Wir haben nun Rechtssicherheit und können nach vorne schauen. Mein Dank gilt allen, die sich in den zurückliegenden Jahren mit dieser Planung intensiv beschäftigt haben: den Ingenieur*innen, Stadtplaner*innen, den Verkehrs- und Umweltexpert*innen der Stadtverwaltung Ludwigshafen, aber auch den vielen beteiligten Dienststellen außerhalb unserer Verwaltung. Mein Dank gilt ebenso den engagierten Institutionen und Bürger*innen, die uns auf unserem Planungsweg kritisch und sachlich begleitet haben. Nur im Dialog miteinander finden wir gute Lösungen. Ich darf daher mein Versprechen erneuern: Wenn es dann Zug um Zug an der Hochstraße Nord losgeht, werden wir intensiv den Dialog mit allen Betroffenen suchen und wir werden weiter diskutieren. Denn die Helmut-Kohl-Allee, die wir nun bauen dürfen, öffnet uns den Raum und den Weg zu einem neuen, sozial und ökologisch nachhaltigen Stadtquartier. Wir stehen vor einer riesigen Chance für unsere Stadtentwicklung”, erklärte Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.
Ohne den Beschluss bereits offiziell zugestellt bekommen zu haben, geht die Stadtverwaltung davon aus, dass den grundlegenden Abwägungen, die die Planung durchgeführt hat, wohl im Großen und Ganzen entsprochen wurde. Damit hat sich der planerische Ansatz bestätigt, einen Ausgleich zwischen den Interessengruppen zu erzeugen. Die intensive Bürgerbeteiligung war hierfür ein wichtiger Baustein und Teil des Erfolges.
“Unsere Planung hat der kritischen Überprüfung durch unsere Aufsichtsbehörde in jeder Hinsicht standgehalten. Sie steht auf soliden Füßen, sie ist durch Gutachten untermauert und sie ist das Ergebnis eines durchdachten und dialogischen Prozesses. Einwendungen, die ein solches Planungsverfahren immer begleiten, konnten ausgeräumt werden. Mein besonderer Dank gilt meinen Mitarbeiter*innen im Bau- und Umweltdezernat sowie in
der Bauprojektgesellschaft (BPG), die in den vergangenen Jahren zusätzlich zu ihrem ohnehin schon anspruchsvollen Tagesgeschäft wirklich Großes geleistet haben. Mit dem Beschluss im Rücken wenden wir uns nun in erstem Schritt der ‘Westbrücke’ zu”, sagte Bau- und Umweltdezernent Alexander Thewalt.
Was ist das Planfeststellungsverfahren?
Die Hochstraße Nord ist eine Bundesstraße, die B 44. Bundesfernstraßen dürfen gemäß Fernstraßengesetz nur gebaut werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Das bedeutet, es wird förmlich nach Durchlaufen eines streng geregelten Verfahrens festgestellt, dass das Vorhaben einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange zulässig ist. Hierfür werden im Zuge der Überprüfungen alle Akten und Gutachten gesichtet und bewertet; in eigenen Terminen werden die so genannten Träger öffentliche Belange (beispielsweise: Denkmalämter, SGD Süd, Stadt Mannheim, Deutsche Bahn) gehört und diese können ihre Einwände erheben oder Hinweise geben. So wird sichergestellt, dass in einem Planungsverfahren viele unterschiedliche Perspektiven zum Tragen kommen und Interessen gegeneinander abgewogen werden.
Sobald die Stadtverwaltung Ludwigshafen von der Planfeststellungsbehörde aufgefordert wird, den Beschluss in ihrem Amtsblatt bekannt zu machen, wird dieser auch auf der Homepage des LBM Rheinland-Pfalz einsehbar sein.
Quelle Stadt Ludwigshafen

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