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Wohngeld hilft bei knapper Kasse! Heidelbergs Sozialbürgermeisterin Jansen besuchte Wohngeldbehörde – Wer Wohngeld bekommt, profitiert auch vom Heidelberg-Pass-Angebot

Sozialbürgermeisterin Stefanie Jansen und der Leiter der Wohngeldbehörde Patrick Jaeger ermuntern Menschen mit geringem Einkommen, ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen zu lassen. Foto: Philipp Rothe
Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Seit 1. Januar 2023 gilt in ganz Deutschland die neue Wohngeldreform. Seither haben wesentlich mehr Menschen als bisher ein Anrecht auf Wohngeld. In Heidelberg hat sich die Zahl der Wohngeldbeziehenden im Vergleich zum Vorjahr dadurch nahezu verdoppelt. „Wer mit geringem Einkommen steigende Lebenshaltungskosten bewältigen muss, hat durch das Wohngeld eine wichtige Entlastung im Alltag. Ich freue mich deshalb, dass wir die Wohngeldstelle personell deutlich aufstocken konnten, um Bürgerinnen und Bürger gut zu beraten und bei der Antragsstellung zu unterstützen“, sagt Sozialbürgermeisterin Stefanie Jansen. Sie besuchte die städtische Wohngeldbehörde am 2. August 2023 in ihrem neuen Domizil am Friedrich-Ebert-Platz 3.

Aktuell beziehen mehr als 2.000 Haushalte in Heidelberg Wohngeld. Was viele nicht wissen: Wer Wohngeld bekommt, hat auch automatisch die Möglichkeit, einen Heidelberg-Pass zu beantragen mit zahlreichen Vergünstigungen etwa bei Kitagebühren, Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen, Vereinen oder beim ÖPNV. Der Heidelberg-Pass wird bei den Bürgerämtern ausgestellt.

Entlastung für Menschen mit geringem Einkommen

Die neue Wohngeldregelung unterstützt sowohl Mietende als auch Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringem Einkommen. Das Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben, deren Einkommen also knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Hierzu zählen häufig Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt und dient der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Wohngeldbehörde berechnet Höhe des Wohngeldes

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der Haushaltsmitglieder, die zu berücksichtigen sind. Die genaue Wohngeldhöhe wird von der örtlichen Wohngeldbehörde geprüft und festgesetzt.

Digital Wohngeld beantragen

Zur Antragstellung steht auch ein digitaler Wohngeld-Antrag auf der Internetseite der Stadt Heidelberg zur Verfügung unter www.heidelberg.de/wohngeld. Damit können Bürgerinnen und Bürger per Onlineverfahren einen Zuschuss zur Sicherung ihres Wohnraums beantragen. Der ausgefüllte Antrag wird digital an die Wohngeldstelle übermittelt.
Infos und Hilfe

Fragen zum Wohngeld beantwortet die Wohngeldbehörde Heidelberg beim Amt für Soziales und Senioren unter Telefon 06221 58-38722 oder per E-Mail an wohngeldstelle@heidelberg.de. Öffnungszeiten der Wohngeldbehörde, Friedrich-Ebert-Platz 3: dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr und nach Terminvereinbarung.

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