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Mannheim – 70 weitere Corona-Fälle – ein weiterer Todesfall – Ab Montag Zwei-Schicht-Betrieb im Impfzentrum

Aktuelle Meldung zu Corona 11.04.2021
1. Aktuelle Fallzahlen
2. Ab Montag Zwei-Schicht-Betrieb im Impfzentrum
3. Neue Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkungen in Mannheim

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 13.262/ Ein weiterer Todesfall

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 11.04.2021, 16 Uhr, 70 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 13.262.

Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Ein über 80 Jahre alter Mann verstarb in einem Mannheimer Krankenhaus. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 266 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 11.726 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.270 akute Infektionsfälle.

Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen. Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die dringende Empfehlung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis, in der Fieberambulanz oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Vorgabe, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Ab Montag Zwei-Schicht-Betrieb im Impfzentrum

Ab Montag, 12. April, wird das Impfzentrum auf dem Maimarktgelände die Öffnungszeiten durch einen Zwei-Schicht-Betrieb erweitern. Geöffnet ist das Impfzentrum dann von 8 bis 20 Uhr. In der Maimarkthalle sind dann am Tag statt 1.100 Impfungen 1.500 bis 1.600 Impftermine geplant. Hinzu kommen die Impfungen der Mobilen Impfteams. Möglich ist die Ausweitung der Öffnungszeiten durch Änderungen in der Reservebildung und konstante zuverlässige Lieferungen.

Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Anmeldung erfolgt zentral über das Land Baden-Württemberg. Es gibt folgende Möglichkeiten, einen Termin zu vereinbaren:

• Auf der Homepage www.impfterminservice.de. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse, beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen.
• Per Telefon unter 116117

Bitte beachten Sie, dass Impftermine nur nach der vorgegebenen Priorisierung vergeben werden dürfen. Wurde trotz fehlender Berechtigung ein Termin gebucht, wird kein Zugang zum Impfzentrum gewährt. Zu den impfberechtigten Personengruppen sowie den dafür jeweils erforderlichen Nachweisen: https://impfen-bw.de/#/

3. Neue Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkungen in Mannheim

Angesichts der unverändert hohen Inzidenz stellt das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim gemäß § 20 Abs. 6 i.V.m. Abs. 5 CoronaVO per Allgemeinverfügung das Vorliegen eines Inzidenzwertes über 100 sowie eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus festgestellt wird. Als Folge dieser Feststellung gilt gemäß § 20 Abs. 6 S. 1 CoronaVO automatisch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr. Die mit der heute veröffentlichten Allgemeinverfügung einhergehende Ausgangsbeschränkung schließt direkt an die infolge der Allgemeinverfügung vom 24.03.2021 eingetretene Ausgangsbeschränkung bis zum 11.04.2021, 24:00 Uhr an: Sie gilt ab Montag, den 12.04.2021, 0:00 Uhr bis einschließlich 18.04.2021, 24.00 Uhr.

Die Allgemeinverfügung ist einzusehen unter: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften

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