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Radkontrollwoche in Landau: Ordnungsamt verzeichnet 25 Verstöße

Landau / Metropolregion Rhein-Neckar

So ist’s richtig: In der Landauer Fußgängerzone werden Fahrräder bitte geschoben. (Quelle: Stadt Landau)

Das Ordnungsamt der Stadt Landau hat in der zurückliegenden Woche verstärkt die Einhaltung der Verkehrsregeln durch Radfahrerinnen und Radfahrer kontrolliert. Das Ergebnis: 25 Verstöße, in den allermeisten Fällen verbotenes Befahren der Fußgängerzone. Die Stadtverwaltung erneuert ihren Appell, in diesem Bereich, der den Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten ist, das Rad zu schieben. Sie weist noch einmal darauf hin, dass das Fahrradfahren in der Fußgängerzone lediglich von Montag bis Samstag zwischen 18:30 und 11 Uhr und an Sonntagen erlaubt ist.

 

Die Stadt Landau hatte Ende vergangenen Jahres die Zuständigkeit für die Überwachung des fließenden Verkehrs im Stadtgebiet von der Polizei übernommen. Seitdem wird regelmäßig der Autoverkehr „geblitzt“; zudem führt die Stadt Landau bereits seit über zwei Jahren gemeinsame Radfahrkontrollen durch die Verkehrsüberwachung und den kommunalen Vollzugsdienst des Ordnungsamts durch. Diese finden regelmäßig statt, in der vergangenen Woche mit dem Schwerpunkt auf der Fußgängerzone. Kontrolliert wurde von Montag bis Samstag zu unterschiedlichen Uhrzeiten.

Ziel aller Kontrollen ist immer mehr Sicherheit für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in der Stadt Landau

Quelle: Stadtverwaltung Landau in der Pfalz

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