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Kund:innen von primastrom und voxenergie können Geld zurückerhalten – Teilnehmende an den Musterfeststellungsklagen haben schon jetzt Aussicht auf Rückerstattungen

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – primastrom und voxenergie haben aus Sicht der Verbraucherzentralen ihre Preise unzulässig erhöht. Die Unternehmen kündigten nun an, dass Kund:innen Rückerstattungen erhalten, wenn sie sich ins Klageregister eintragen. Der Klage-Check des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) zeigt, wer sich der Klage anschließen und somit Rückerstattungen erhalten kann.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen Preiserhöhungen der Strom- und Gasanbieter primastrom und voxenergie. Das Ende der Verfahren ist zwar noch offen, aber wer von einseitigen Erhöhungen betroffen ist, kann schon jetzt Geld zurückerhalten. Beide Anbieter haben angekündigt, die Erhöhungen zurückzunehmen und Rechnungen gegenüber Verbraucher:innen zu korrigieren, die im Klageregister eingetragen sind. Wer bereits teilnimmt, muss nicht tätig werden.

Wenn primastrom und voxenergie die Rechnungen der Kundinnen und Kunden korrigieren und sich dadurch ein Guthaben ergibt, wollen die Anbieter das Guthaben auszahlen. Das gelte auch für ehemalige Kundinnen und Kunden der Unternehmen.

„Mitmachen lohnt sich“, betont Fabian Fehrenbach, Referent für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Durch eine Anmeldung im Klageregister haben Bestands- und Altkunden jetzt eine schnelle und einfache Möglichkeit, ihr Geld zurückzuerhalten bzw. ihren Vertrag zu früheren Konditionen fortzuführen“, untermauert Fehrenbach das Statement des vzbv.

Jetzt ins Klageregister eintragen

Wer sich an den Klagen beteiligen kann, erfahren Interessierte mit dem Klage-Check des vzbv. Das Tool liefert Hinweise und einen Mustertext für den Eintrag ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Durch den Eintrag schließen sich die Betroffenen der Klage an. Nach dem Eintrag erhält man vom Bundesamt für Justiz (BfJ) eine Bestätigung. „Es ist wichtig, diese Mitteilung des BfJ dem Unternehmen vorsorglich als Nachweis über die Eintragung vorzulegen – am besten per Post“, empfiehlt Fehrenbach.

Das ist noch bis zur ersten mündlichen Verhandlung möglich. Den Termin dafür kann das Gericht jederzeit festlegen. Der vzbv informiert mit einem News-Alert über aktuelle Termine.

Hintergrundinformationen zu den beiden Klagen

Der vzbv hatte im Oktober 2022 gegen primastrom und voxenergie geklagt, weil beide Unternehmen ihre Preise für Strom und Gas gegenüber Bestandskundinnen und -kunden erhöht haben. Die Gaspreise waren teilweise sogar um das Neunfache gestiegen.

Solche Preiserhöhungen sind aus Sicht des vzbv unzulässig, da sie einseitig vom Anbieter und ohne Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher vorgenommen wurden. In den Verträgen von primastrom und voxenergie sind keine Möglichkeiten zur Preisanpassung vereinbart. Stattdessen liegt den Verträgen häufig sogar eine Preisgarantie von 24 Monaten zu Grunde.

Der vzbv will mit den Klagen verbindlich klären lassen, dass die Betroffenen die Beträge jenseits der vereinbarten Preise nicht bezahlen müssen. Das betrifft auch Kundinnen und Kunden, die mittlerweile einen anderen Anbieter nutzen.

Verbraucherinnen und Verbraucher könnten zudem Schadensersatz einfordern, wenn es wegen der Preiserhöhungen zu einer Vertragskündigung kam und ihr neuer Anbieter teurer ist. Dabei spielt es keine Rolle, welche Seite den Vertrag gekündigt hat. Aus diesen Gründen treibt der vzbv die beiden Verfahren weiter juristisch voran.

VZ-RLP

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