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Landgericht Landau – Haftstrafen für Eltern eines Ludwigshafener Babys wegen gefährlicher Körperverletzung bzw. unterlassener Hilfeleistung rechtskräftig

Landau / Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar News – Das Urteil der 2. Großen Strafkammer – Jugendschutzkammer – des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 02.02.2023 ist rechtskräftig, nachdem der Bundesgerichtshof das Rechtsmittel der zuletzt allein noch revidierenden Mutter mit Beschluss vom 16.01.2024 verworfen hat.
Die Strafkammer hatte die Frau wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Den Vater des Jungen hatte sie wegen unterlassener Hilfeleistung – unter Einbeziehung einer Strafe aus einem vorangegangenen Verfahren – zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten und zwei Wochen verurteilt.

Landgericht Landau in der Pfalz: Urteilsverkündung am 2. Februar 2023

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz – Jugendschutzkammer – hat heute das Urteil gegen eine 30-jährige Frau und einen 28-jährigen Mann verkündet, denen die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) in der Anklage die Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährliche Körperverletzung und Aussetzung, der Angeklagten zusätzlich schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen vorgeworfen hatte.

Der Entscheidung der Kammer ging ein Urteil des Landgericht Frankenthal (Pfalz) voraus. Dieses hatte die Angeklagten wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen jeweils zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Auf die Revision der Angeklagten hin hatte der Bundesgerichtshof diese Entscheidung aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Landau in der Pfalz zurückverwiesen.

Die Kammer hat die Frau nunmehr wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt; den Mann wegen unterlassener Hilfeleistung – unter Einbeziehung einer Strafe aus einem vorangegangenen Verfahren – zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten und zwei Wochen. Im Übrigen hat die Kammer die Angeklagten freigesprochen.

Nachdem allein die Angeklagten Revision gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal eingelegt hatten, durfte das heutige Urteil in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil der Angeklagten geändert werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Frau die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Aussetzung beantragt. Für den Mann hatte sie die Verhängung einer Freiheitsstrafe von rund 1 ½ Jahren bei Aussetzung dieser zur Bewährung beantragt. Die Verteidiger hatten jeweils Freispruch beantragt.

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