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Landau – Landau bekämpft Leerstand und sichert Wohnraum – Neue Zweckentfremdungsverbotssatzung tritt in Kraft

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Eine der großen Herausforderungen unserer Zeit ist die Bereitstellung von Wohnraum für alle Menschen. Auch in der Stadt Landau ist der Wohnungsmarkt angespannt. Ein Grund: Viele Wohnungen werden nicht als solche genutzt. Um Leerstand und Zweckentfremdung zu bekämpfen, hat die Stadt Landau mit ihrem Oberbürgermeister Dominik Geißler zu Beginn dieses Jahres eine Zweckentfremdungsverbotssatzung eingeführt. Ziel der Satzung ist es, dass möglichst viele Wohnungen als solche genutzt werden und damit den Menschen in der Stadt als Wohnraum zu Verfügung stehen. „Landau ist in den zurückliegenden Jahren immer gewachsen und wächst weiter: Laut der jüngsten Bevölkerungsstatistik kratzen wir an der 50.000er Marke“, sagt Dominik Geißler. „Gleichzeitig wurde und wird bei uns viel gebaut und saniert. Auch wir als Stadt sind am Wohnungsmarkt aktiv geworden. Klar ist aber: Wir können die Wohnungsnot nicht alleine bekämpfen. Und bestehende Wohnungspotentiale ungenutzt liegen zu lassen, können wir uns nicht leisten“, so der Oberbürgermeister.

Aus diesem Grund haben alle Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer mit dem diesjährigen Grundsteuerbescheid ein Schreiben der Stadt bekommen. In diesem werden sie aufgerufen, der Verwaltung zu melden, ob sie leerstehenden oder zweckentfremdeten Wohnraum besitzen. Wichtig: ALLE Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer müssen sich an dieser Datenerhebung beteiligen. Sie gelangen über einen QR-Code auf dem Informationsschreiben oder direkt auf der Webseite www.landau.de/zweckentfremdung schnell und unkompliziert zu einer extra eingerichteten Online-Plattform. Hier können sie eingeben, ob sie leerstehenden oder zweckentfremdeten Wohnraum besitzen und wenn ja, warum. Wer nicht fit ist im Umgang mit dem Internet und auch niemanden kennt, der helfen kann, bekommt im Stadtbauamt Unterstützung.

Die Ansprechpartner sind unter 0 63 41/13 68 04 bzw. 0 63 41/13 68 15 zu erreichen. Per E-Mail beantwortet das Stadtbauamt Rückfragen unter zweckentfremdung.stadtbauamt@landau.de.

In den ersten Tagen haben bereits rund 1.000 Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer ihre Daten übermittelt. „Die Nicht-Nutzung von Wohnraum muss künftig von uns genehmigt werden“, erläutert Stadtbauamtsleiter Christoph Kamplade die neue Satzung. Heißt: „Wenn Eigentümerinnen und Eigentümer uns leerstehenden oder zweckentfremdeten Wohnraum melden, kommen unsere Mitarbeitenden auf sie zu, um das weitere Verfahren abzustimmen.“ Dabei gehe es nicht darum, zu „gängeln“, sondern zu beraten, so Kamplade. Gründe für einen (temporären) Leerstand gebe es viele und manche erlaube die Satzung sogar. Immer könnten Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer aber mit dem Bauamt reden, versichert dessen Chef. Dabei könnten auch Unsicherheiten, etwa Zweit-, Ferien- oder Einliegerwohnungen betreffend, ausgeräumt werden.

Interessierte können die Zweckentfremdungsverbotssatzung auf www.landau.de/stadtrecht nachlesen.

Quelle: Stadt Landau

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