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Mehr bezahlbare Kinderbetreuungsplätze in Heidelberg! Neue städtische Förderrichtlinie für Kitas soll Eltern finanzielle Entlastung bringen


In Heidelberg sollen Familien bezahlbare Betreuungsplätze finden. Deshalb fördert die Stadt freie und privat-gewerbliche Kita-Träger, die das städtische Entgeltsystem anwenden. Foto: Peter Dorn
Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Zum 1. September 2023 wird die neue Richtlinie zur Förderung von Kindertageseinrichtungen in Heidelberg in Kraft treten. Dadurch erwartet die Stadt eine deutliche Zunahme bezahlbarer Kinderbetreuungsplätze. Die Förderrichtlinie richtet sich an die 45 in Heidelberg ansässigen freien und privat-gewerblichen Träger von Kindertageseinrichtungen, die hier insgesamt 108 Kindertageseinrichtungen betreiben. „Für Heidelberger Eltern sind das gute Nachrichten. Denn durch die Neuregelung der städtischen Förderung für die Kita-Träger kann sich bei einigen Trägern auch deren Entgelt künftig am Einkommen der Eltern orientieren. Wir kommen so unserem Ziel ein großes Stück näher, jeder Heidelberger Familie einen bezahlbaren Betreuungsplatz anbieten zu können. Ich danke allen Trägern, die das städtische Entgeltsystem anwenden“, sagt Stefanie Jansen, Bürgermeisterin für Soziales, Bildung Familie und Chancengleichheit der Stadt Heidelberg.

Niedrigere Elternentgelte und trotzdem schwarze Null für Kita-Träger

Die finanzielle Entlastung von Familien ist eines der Ziele, das die Stadt mit der neuen Richtlinie verfolgt. Denn durch die Neuregelung gibt es zusätzliche Förderbausteine für Kita-Träger, die niedrige Entgelte anbieten oder die städtische Entgeltstaffelung übernommen haben. Zu den freiwilligen Förderleistungen der Stadt für die Kita-Träger gehören beispielsweise eine hundertprozentige Förderung angemessener Mietkosten oder die Aufstockung der Elternbeiträge von einkommensschwachen Familien. Damit will die Stadt den Trägern ermöglichen, niedrige Elternentgelte und eine schwarze Null unter einen Hut bringen zu können.

Insgesamt acht freie und privat-gewerbliche Träger von Kindertagesbetreuung mit insgesamt 386 Plätzen für Kinder von null bis drei Jahren und 520 Plätzen für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt haben aufgrund der Neuregelung der städtischen Förderung bereits gegenüber dem Kinder- und Jugendamt erklärt, im Laufe des Kindergartenjahres beziehungsweise zum Start des Kindergartenjahres 2024/25 in das städtische Entgeltsystem einsteigen zu wollen. Sie erweitern damit den Kreis der Träger, die das städtische Entgeltsystem bereits anwenden. Im Krippenbereich würden dann mehr als 51 Prozent aller Plätze nach dem städtischen Entgeltsystem abgerechnet, was eine Steigerung um etwa 25 Prozent bedeutet. Im Bereich der Dreijährigen bis zum Schuleintritt macht die geplante Umstellung einen Anstieg von knapp zehn Prozent der bereitgestellten Plätze aus, sodass künftig 72 Prozent aller Plätze nach der sozialen Entgeltstaffelung der Stadt angeboten werden können.

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