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Renaturierung der ehemaligen Kiesgrube Engelhorn Heidelberg – Führung mit Klimabürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain

Am Amphibienteich (v. l.): Klimabürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain zusammen mit Sabine Lachenicht, der Leiterin des Umweltamtes, sowie Barbara Vogt, Leiterin der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz und Dr. Sandra Panienka, stellvertretende Leiterin der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz. Foto: Tobias Dittmer
Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Eine Vielzahl an Vögeln, Amphibien, Reptilien und Heuschrecken haben ein neues Zuhause in der stillgelegten Kiesgrube Engelhorn gefunden. Das Gelände westlich von Heidelberg-Grenzhof hat sich seit der Insolvenz des Kiesgrubenbetreibers vor rund zehn Jahren zu einem „Hot Spot“ für verschiedene Arten entwickelt. Bei seiner Sommertour 2023 besichtige Klimabürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain am Donnerstag, 10. August 2023, zusammen mit Sabine Lachenicht, der Leiterin des Umweltamtes, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz die ehemalige Kiesgrube Engelhorn.

„Das Gelände liegt seit fast zehn Jahren brach und hat mittlerweile naturschutzfachlichen Wert. Doch durch fehlende Pflege ist der wertvolle Lebensraum der Tiere und auch der Biotope gefährdet. Um die dort angesiedelte Artenvielfalt im Sinne des Naturschutzes zu erhalten, will das Umweltamt im Rahmen der Biodiversitätsstrategie die stillgelegte Kiesgrube pflegen und fördern. Mit geeigneten Maßnahmen können nicht nur die bestehenden Artenbestände erhalten, sondern auch verschwundene Arten, wie die Uferschwalbe, neu etabliert werden“, so Klimabürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain.

Maßnahmen zum Schutz und Erhalt wertvoller Arten und geschützter Biotope

Die stillgelegte Kiesgrube beheimatet eine Reihe seltener Tierarten. So befinden sich dort aktuell die einzigen Vorkommen der stark gefährdeten Turteltaube sowie der stark gefährdeten Kreuzkröte auf Heidelberger Gemarkung. Im Gebiet sind vier Reptilienarten bekannt: Die streng geschützten Arten Zauneidechse und Mauereidechse sowie die besonders geschützten Arten Blindschleiche und Barrenringelnatter. Auch die streng geschützte „Grüne Strandschrecke“ und die in Baden-Württemberg besonders geschützte „Blauflügelige Sandschrecke“ leben auf dem Gelände. Durch gezielte Maßnahmen können die Lebensräume der wertvollen Arten aufgewertet und ihre Vorkommen gestärkt werden.

• Verbesserung beziehungsweise Wiederherstellung der Biotopqualität von Offenlandbiotopen durch teilweise Freistellung zugewachsener Flächen und Entfernung nicht heimischer Arten. Durch Pflegemaßnahmen kann der Zustand der vorhandenen Kleingewässer verbessert werden. Die Randbereiche des Gebiets eignen sich gut für die Entwicklung von Feldheckenstrukturen. Bereits vorhandene Hecken sollen abschnittsweise verjüngt werden.
• Steilwände bieten wertvolle Lebensräume für beispielsweise Bienenfresser, Uferschwalbe und Wildbienen. Die vorhandenen Steilwände auf der Fläche sind zugewachsen oder durch Erosion abgeflacht.
• Anlage von Amphibienteichen: Die Amphibienbestände sind durch die anhaltenden Trockenphasen der letzten Jahre akut bedroht. Die Anlage neuer Laichgewässer und ein Wasserversorgungsmanagement sind hier für die Zukunft wichtige Maßnahmen, um die Bestände, unter anderem der Kreuzkröte, zu sichern.
• Verbesserung der Lebensräume für Reptilien: Durch das Zurückdrängen von Brombeergebüsch und weiteren Gehölzen werden die vorhandenen Steinschüttungen und Blockhalden als Lebensraum vor allem für Zaun- und Mauereidechse wieder funktionsfähig hergestellt. Zudem können durch die zusätzliche Anlage von Steinriegeln oder Lesesteinhaufen neue Winterquartiere und Verstecke für Amphibien und Reptilien geschaffen werden.

Naturschutzrechtliches Ökokonto: Auf dem Gelände der stillgelegten Kiesgrube Engelhorn soll mit den Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung des Geländes ein sogenanntes Ökokonto aufgebaut werden. Unter Ökokonto-Maßnahmen sind naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen zu verstehen, die als freiwillige Vorleistungen ohne rechtliche Bindungswirkungen durchgeführt und bevorratet werden. Damit können künftige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft („Eingriffe“) ausgeglichen werden.

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