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Frankenthal – Vorwürfe der Süddeutschen Zeitung bewahrheiten sich nicht – Gutachter und Sachverständige entkräften die schweren Vorwürfe der SZ gegen die Stadtklinik Frankenthal

Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar – Oberbürgermeister Martin Hebich präsentiert Zwischenergebnisse in Sachen Stadtklinik – Am Mittwoch, 8.7.2020, hat Oberbürgermeister Martin Hebich im Frankenthaler Stadtrat und Krankenhausausschuss Zwischenergebnisse in Sachen Stadtklinik präsentiert. Dafür lud er die beauftragten Sachverständigen, Gutachter und Prüfer der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein, den Gremienmitgliedern – zunächst in nicht-öffentlicher Sitzung – ihre Arbeit darzulegen. Im Anschluss fand eine öffentliche Sitzung statt, in der der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Qualitäts- und Risikomanagement in Krankenhäusern Prof. Dr. Becker, und der Gutachter Prof. Dr. Perings von den vorläufigen Ergebnissen ihrer Untersuchung berichteten.
Untersucht wurden zunächst die schweren Vorwürfe gegen die Intensivstation der Stadtklinik Frankenthal, die insbesondere in Zusammenhang mit der Beatmung und Beatmungsentwöhnung (Weaning) standen. In diesem Zuge hat der Oberbürgermeister der Stadt Frankenthal die interne Prüfung ausgeweitet, um alle Vorwürfe restlos aufzuklären. Oberbürgermeister Hebich dazu: „Es ist erstaunlich, aber in der Abteilung, die den ursprünglichen Vorwürfen ausgesetzt war, da zeigen die Untersuchungen kein Fehlverhalten. Aber im Zuge der Untersuchung traten eine Reihe von Missständen zu Tage, die uns zwangen hinzusehen und Abhilfe zu schaffen. Auch wenn ich den Mitarbeitern damit viel zumute, ist es meine Amtspflicht aufzuklären, wenn ich von solchen Nöten erfahre.“

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Qualitäts- und Risikomanagement in Krankenhäusern Prof. Dr. Becker berichtet:
Laut Prof. Dr. Becker gibt es keine Hinweise dafür, dass es von Dritten gegenüber Ärzten der Intensivstation eine Aufforderung zur Erhöhung der Beatmungsfälle oder Beatmungszeiten, unabhängig von der medizinischen Indikation, gegeben hat. Die damalige Bonusregelung war in Anbetracht des angelegten Schwellenwertes der Beatmungsstunden nicht geeignet, einen Anreiz zur nicht-medizinisch indizierten Erhöhung der Beatmungspatienten oder Beatmungsstunden bzw. des nicht-medizinisch indizierten Unterlassens der Vermeidung oder Beendigung einer Beatmung zu bieten.

Der Gutachter Prof. Dr. Perings berichtet:
Der intensivmedizinische Gutachter Prof. Dr. Perings hatte 14 Patientenfälle untersucht, die im Verdacht standen, zu lang beatmet worden zu sein. Er stellte für alle begutachteten Fälle fest, dass sie ausweislich der gesichteten Unterlagen, korrekt behandelt worden. Laut seinem Gutachten ist eine nicht erforderliche Fortführung von Beatmungsmaßnahmen bei keinem Patienten erkennbar.

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gibt bekannt:
Die Prüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young stellen in ihren umfangreichen Untersuchungen keine Hinweise darauf fest, dass Intensivpatienten aus wirtschaftlichen Motiven und ohne eine medizinische Indikation beatmet wurden.
Die Untersuchungen haben jedoch festgestellt, dass mehrere Chefarztverträge mit dem geltenden Verbot von wirtschaftlichen Anreizen für Ärzte nicht vereinbar waren. Die Untersuchungen haben allerdings keine Hinweise gefunden, dass die regelwidrigen Boni die Entscheidungen zur Behandlung von Patienten beeinflusst haben. Dieses Verbot galt seit dem Jahr 2013 und hätte in der Übergangszeit bis zum Jahr 2016 auch für bestehende Verträge umgesetzt werden müssen. Deshalb hatte Oberbürgermeister Martin Hebich bereits Anfang 2019 die Auszahlung der entsprechenden Boni für das Jahr 2018 umgehend gestoppt.
Sachverständiger, Gutachter und Prüfer führten unabhängig voneinander im Rahmen der umfassenden Untersuchung Interviews mit dem ärztlichen Personal, Pflegekräften und Mitarbeitern der Klinikverwaltung. Außerdem wurden operative Prozesse, Dokumentation und Verträge genau auf Plausibilität und Konsistenz geprüft.
Außerdem wurde untersucht, ob wirtschaftliche Überlegungen der ausschlaggebende Grund für verschriebene medizinische Leistungen gewesen sein könnten, was sich nicht bestätigte.

Weitere Problemfelder entdeckt

Im Zuge der Untersuchung wurden Problemfelder im kaufmännischen Bereich und in der einer anderen Abteilung festgestellt, die in keinem Zusammenhang mit den Vorwürfen in der Süddeutschen Zeitung stehen. Als Konsequenz wurde die Zusammenarbeit mit zwei Führungskräften umgehend eingestellt und Hinweise auf strafrechtlich relevante Sachverhalte der zuständigen Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Die daraufhin eingeleitete Ermittlung und die erweiterte interne Untersuchung dauern noch an.
Die Stadt Frankenthal hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal, das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz und die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz über den aktuellen Stand der Untersuchungen in Kenntnis gesetzt.

Hintergrund

Im September 2019 hat die Süddeutsche Zeitung kritisch über die Stadtklinik Frankenthal berichtet und schwere Vorwürfe gegen die Intensivstation der Stadtklinik Frankenthal veröffentlicht, die insbesondere in Zusammenhang mit der Beatmung und dem Weaning stehen. Daraufhin hat der Oberbürgermeister der Stadt Frankenthal die interne Prüfung ausgeweitet, um alle Vorwürfe restlos aufzuklären. Zu diesem Zeitpunkt waren erste Untersuchungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach AG bereits angelaufen.

Die im Januar 2020 an die Staatsanwaltschaft übergebenen Sachverhalte stehen inhaltlich nicht im Zusammenhang mit der ursprünglichen Berichterstattung. Die Stadt Frankenthal, Träger der Stadtklinik, hat im Laufe der Untersuchung von den Tatbeständen Kenntnis erhalten.
Geprüft wird sowohl die kaufmännische als auch die medizinische Seite aller Vorwürfe. Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist für die kaufmännische Seite der Prüfung zuständig und der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Qualitäts- und Risikomanagement in Krankenhäusern Prof. Dr. Becker für die medizinisch-organisatorische Seite.

Die Stadt Frankenthal ist Trägerin der Frankenthaler Stadtklinik. Sie ist eine Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen mit Sonderrechnung) über deren wirtschaftliche Daten vollständige Transparenz herrscht. Die wirtschaftlichen Zahlen (Umsätze) aus den Tätigkeiten sind dem Stadtrat bekannt. Die Stadtklinik Service GmbH, gegründet 2004, deckt die tertiären Bereiche der Stadtklinik ab. Dazu gehört die Versorgung rund um den Patienten, Reinigung, die öffentliche Cafeteria, Kantine, Küche, Catering und Partyservice.

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