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Heidelberg – Internationaler “Intersex Awareness Day”: Stadt Heidelberg zeigt Flagge am heutigen 26. Oktober


Heidelberg / Metropolregion rhein-Neckar(red/ak) – Am 26. Oktober ist Intersex Awareness Day. Die Stadt Heidelberg hisst aus diesem Anlass das erste Mal die Inter* Pride-Flagge vor dem Rathaus am Kornmarkt, um geschlechtliche Vielfalt sichtbar und auf bestehende Missstände aufmerksam zu machen. Als offizielles Mitglied im Netzwerk der „Rainbow Cities“ zeigt die Stadt mit der Flagge, auf der ein lila Kreis auf gelbem Grund zu sehen ist, dass inter* Menschen selbstverständlicher Teil der Heidelberger Stadtgesellschaft sind.

„Die Beflaggung ist ein Baustein von vielen, um Sichtbarkeit zu erzeugen“, sagt Marius Emmerich von der Koordinationsstelle LSBTIQ+ im Amt für Chancengleichheit der Stadt Heidelberg. Mit der Bildungs- und Beratungsstelle PLUS Rhein-Neckar fördert die Stadt Heidelberg bereits seit 2017 ein regelmäßiges Beratungsangebot zu geschlechtlicher Vielfalt. 2020 wurde ein öffentliches WC für alle Geschlechter im Heidelberger Rathaus eingerichtet.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes definiert inter* Personen als Menschen, die im Hinblick auf ihr Geschlecht nicht eindeutig einer der medizinischen „Normkategorien“ eines entweder „männlichen“ oder „weiblichen“ Körpers zugeordnet werden können. Der Begriff Inter* ist ein Überbegriff, der alle vielfältigen intergeschlechtlichen Realitäten und Körperlichkeiten miteinschließen soll.

Das Datum des Gedenktags erinnert an die erste öffentliche Demonstration von inter* Menschen am 26. Oktober 1996 in Boston (USA), die gegen die medizinische Behandlungspraxis an inter* Personen auf die Straße gingen. Mit dieser Aktion erzeugte diese Gruppe erstmals eine größere Sichtbarkeit für inter* Personen. Nach der Änderung des Personenstandsgesetzes zum 1. Januar 2019, das seither inter* Personen anerkennt, verabschiedete der Bundestag am 25. März dieses Jahres das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. Es verbietet rein geschlechtsangleichende Operationen an intergeschlechtlichen Kindern. Nach jahrzehntelangem Kampf von inter* Menschen für ein Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, stellt das Gesetz einen weiteren Meilenstein hin zur Anerkennung intergeschlechtlichen Lebens in Deutschland dar. Eingriffe dürfen nun nur nach der informierten Einwilligung der Person selbst erfolgen oder müssen gerichtlich zugelassen werden.

Ergänzend: www.heidelberg.de/chancengleichheit

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