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Mannheim – IHK: Neue Corona-Maßnahmen des Landes „Pandemie in den Griff bekommen“

Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar, 11. Dezember 2020. Die baden-württembergische Landesregierung hat aufgrund der sich verschärfenden pandemischen Lage neue landesweite Corona-Maßnahmen ergriffen.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar zeigt Verständnis für das Vorgehen der Landesregierung bis über die Weihnachtsfeiertage. „Die Situation ist sehr ernst. Der Gesundheitsschutz steht an erster Stelle. Nur wenn wir die Pandemie in den Begriff bekommen, kann unsere Wirtschaft in der Breite auch wieder Tritt fassen“, erklärt Manfred Schnabel. Der IHK-Präsident richtet auch einen Appell an alle: „Unsere Gesellschaft braucht jetzt Eigenverantwortung von jedem Einzelnen.“

Die Ausgangsbeschränkungen seien folgerichtig und sachgerecht. Soweit das RKI bzw. die Gesundheitsämter Infektionsketten nachvollziehen können, erfolgen Ansteckungen weit überwiegend im privaten Bereich und eher selten im Umfeld der Geschäfte und des Arbeitsplatzes.

Die IHK regt gleichzeitig an zu prüfen, inwieweit ein noch stärkerer Schutz besonders vulnerabler Gruppen wie Bewohner von Alten- und Pflegewohnheimen möglich ist. „Das Beispiel Tübingen mit seiner Teststrategie für Bewohner und Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen setzt hier eine Benchmark“, sagt Schnabel.

Die Politik solle außerdem die Möglichkeiten der Digitalisierung voll ausschöpfen. Das könne die Nachverfolgung der Infektionsketten deutlich verbessern. „Die Politik sollte dringend über einen Strategiewechsel nachdenken“, mahnt der IHK-Präsident. Es mangele an digitaler Verknüpfung der Daten zwischen den verschiedenen Akteuren des Gesundheitssystems sowie an der Nutzung von Daten, die über eine ausgebaute App zu erheben wären. „Hier schlummert großes Potenzial, wie der Erfolg Südkoreas zeigt. Die effektive Pandemiebekämpfung wirkt sich dort auch positiv auf die Wirtschaft aus“, so der IHK-Präsident.

Beim geplanten Lockdown ab dem 28. Dezember gelte es zu bedenken, den Lebensmitteleinzelhandel nicht zu überfordern. Alle Geschäfte, die Artikel der Grundversorgung anbieten, sollten geöffnet bleiben, insbesondere dort, wo keine Ansammlung von Menschen droht. Es besteht sonst die Gefahr, dass die verbleibenden offenen Geschäfte überfordert werden und es dort zu noch größerer Kundenfrequenz kommt.

Für die geschlossenen Teile des Handels würde gelten, dass diese ein Sonderopfer erbringen. „Daher sind diese Unternehmen zu entschädigen, im Sinne der Gleichbehandlung vergleichbar der Novemberhilfen für die geschlossenen Branchen“, so Schnabel abschließend.

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