• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Bienenkrankheit in Heidelberg: Weitere Fälle der Amerikanischen Faulbrut festgestellt – Sperrgebiete bleiben bestehen – Imker müssen auffällige Völker melden – Keine Gefahr für Menschen

Die geltenden Sperrbezirke im Stadtteil Kirchheim, in der Bahnstadt sowie in Teilen von Bergheim und Pfaffengrund: Die Besitzerinnen und Besitzer oder Betreuerinnen und Betreuer von Bienenvölkern, deren Standort in einem der beiden Sperrbezirke liegt, werden aufgefordert, jegliche Auffälligkeiten an Ihren Bienenvölkern umgehend zu melden.
Foto: Stadt Heidelberg

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Nach der amtlichen Feststellung zweier Ausbrüche der Amerikanischen Faulbrut in den Stadtteilen Kirchheim und Bahnstadt am 11. und 17. Oktober 2023 wurden durch amtstierärztliche Untersuchungen weitere infizierte Bienenstöcke festgestellt. Die Krankheit befällt ausschließlich Honigbienen, für Menschen besteht keine Gefahr – auch nicht durch den Verzehr von Honig. Um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, bleiben die bereits im Oktober eingerichteten Sperrbezirke im Stadtteil Kirchheim, in der Bahnstadt sowie in Teilen von Bergheim und Pfaffengrund bestehen (siehe beigefügte Grafiken). Die Imkerinnen und Imker im betroffenen Gebiet werden aufgefordert, jegliche Auffälligkeiten an ihren Bienenvölkern umgehend zu melden. Als Ansprechpartner stehen ihnen hier die zuständigen Bienensachverständigen per E-Mail an faulbrut-heidelberg@freenet.de sowie das Veterinäramt der Stadt Heidelberg unter veterinaeramt@heidelberg.de zur Verfügung. Zusätzlich müssen alle Bienenvölker innerhalb der Sperrbezirke im Frühjahr 2024 erneut untersucht werden. Das Veterinäramt wird zu gegebener Zeit auf die betroffenen Imker zukommen um die Probenahme zu koordinieren.

Innerhalb der Sperrgebiete gilt: Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Auch dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in die Sperrbezirke verbracht werden. Bienenhaltende außerhalb der Sperrbezirke, die auffällige Beobachtungen in ihren Bienenständen machen, werden gebeten, sich mit ihrem zuständigen Bienensachverständigen in Verbindung zu setzen.

Faulbrut gefährdet Bienenlarven

Die Amerikanische Faulbrut (AFB) der Bienen ist eine übertragbare, bakteriell bedingte Tierseuche, die große Schäden an der Bienenbrut verursacht, die Überlebensfähigkeit von Bienenvölkern in einer Region ernsthaft gefährden und dementsprechend auch erhebliche wirtschaftliche Schäden hervorrufen kann. Der Erreger der AFB ist das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae. Die Faulbrutsporen werden hauptsächlich durch räubernde Bienen oder kontaminierte Waben und Bienenwohnungen sowie über Honig und Futter verbreitet. Eine Übertragung kann auch über seit längerer Zeit nicht gebrauchtes Bienenmaterial erfolgen. Im Bienenvolk werden die Sporen durch Körperkontakt und Futteraustausch weiter verteilt. Besonders betroffen sind die Bienenlarven, die die Sporen mit dem Futter aufnehmen.

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de