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Heidelberg – 35-Jähriger wegen des Verdachts des unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Untersuchungshaft

Heidelberg/Metropolregion Rhein-Neckar. Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Haftbefehl gegen einen 35-jährigen Mann erlassen. Er steht im dringenden Verdacht, Handel mit Betäubungsmitteln betrieben zu haben, wobei er zudem in Besitz verschiedener Waffen war. Am Freitagabend, dem 01. Dezember 2023 wurde ein 35-Jähriger mit seinem Fahrzeug auf der A 656 in Fahrtrichtung Heidelberg gegen 20:45 Uhr durch die Beamtinnen und Beamten des Autobahnpolizeireviers Mannheim-Seckenheim kontrolliert. In dem Pkw des Mannes wurden hierbei acht Joints, circa 2,5 Gramm Amphetamin, etwa 0,1 Gramm Kokain, ein Gramm Heroin sowie 0,8 Gramm Methamphetamin und erhebliche Mengen Bargeld sichergestellt. Weiter zeigte der Beschuldigte, der keine Fahrerlaubnis besaß, einen totalgefälschten Personalausweis sowie einen ebenfalls totalgefälschten Führerschein vor. Aufgrund einer Anordnung des staatsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienstes wurden die Wohnräume des Mannes sowie die Wohnräumlichkeiten und Kellerräume seiner Lebensgefährtin in Heidelberg durchsucht. Unter Hinzuziehung eines Polizeihundes konnten die Beamtinnen und Beamten weitere 520 Gramm Amphetaminpaste auffinden und sicherstellen. Ferner wurden in unmittelbarer Nähe der Drogen fünf Messer, ein Bajonett, ein Teleskopschlagstock sowie ein Schlagring aufgefunden.

Im Verlauf der Durchsuchungsmaßnahmen konnten zudem noch Verpackungsmaterial, mehrere Joints und Kleinstmengen Marihuana sowie eine noch nicht bezifferbare Menge falscher Eurobanknoten aufgefunden werden. Der Beschuldigte wurde am 02. Dezember beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl erließ. Anschließend wurde der 35-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die 31-jährige Lebensgefährtin muss sich ebenfalls wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten, wurde aber nach den polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern weiter an.

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