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Mannheim – Oberbürgermeister Specht zum VGH-Urteil zum Planfeststellungsbeschluss „Wiederherstellung der zweigleisigen Befahrbarkeit der Östlichen Riedbahn“

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar. Das aktuelle Urteil zum Planfeststellungsbeschluss gestattet der Deutschen Bahn, mit dem Ausbau der Östlichen Riedbahn zu beginnen. „Für die Stadt Mannheim ist wichtig, dass die Bahn mit diesem Ausbau keine Fakten schafft, die die seit vielen Jahren bestehenden Kapazitätsprobleme des gesamten Bahnknotens nicht lösen und die Lärmbelastung im dicht besiedelten Mannheimer Stadtgebiet durch zusätzliche Güterverkehre weiter erhöht“, sagt Oberbürgermeister Christian Specht und betont: „Das Urteil bestätigt einmal mehr die seit Jahren vertretene Auffassung der Stadt, dass nur ein Güterverkehrstunnel den Schienenverkehr in Mannheim zukunftsfähig machen, die Stadt vor Lärm schützen und Kapazitäten für einen besseren S-Bahnverkehr schaffen kann. Die Stadt Mannheim fordert deshalb den Bund und das Land auf, die Belastungen der Stadt durch die Schieneninfrastruktur und den zweitgrößten Güterbahnhof Deutschlands nachhaltig zu reduzieren. Wir werden weiterhin auf allen Ebenen für eine Tunnellösung im Mannheimer Stadtgebiet kämpfen.“

Hintergrund:
Die Stadt Mannheim hat auf Beschluss des Gemeinderats gegen den 2022 gefassten Planfeststellungsbeschluss zur „Wiederherstellung der zweigleisigen Befahrbarkeit der Östlichen Riedbahn“ vor dem Verwaltungsgerichtshof geklagt. Grund dafür sind aus Sicht der Stadt Mannheim mangelhafte Abwägungen, unter anderem zum Lärmschutz und zu kleinklimatischen Auswirkungen. Außerdem sieht die Stadt Mannheim den Planfeststellungbeschluss als Vorgriff auf die aktuell laufenden Voruntersuchungen für das DB-Projekt Neubaustrecke/Ausbaustrecke Mannheim-Karlsruhe, das auch die Durchfahrung Mannheims mit einem möglichen Güterverkehrstunnel untersucht.

Mannheim ist mit seiner Lage im TEN-T Korridor Rotterdam-Genua, mit dem zweitgrößten Rangierbahnhof Deutschlands und einem wichtigen Umsteigepunkt für den Personenverkehr bereits jetzt ein zentraler europäischer Schienenknoten. Die Prognosen des Bundes und die politischen Ziele vor dem Hintergrund der Klimaneutralität und der Verkehrswende sehen eine weiter steigende Verkehrsbelastung auf den Schienenstrecken in und um Mannheim vor.

Die Östliche Riedbahn verbindet den Rangierbahnhof mit den nördlichen und südlichen Strecken unter Umfahrung des stark belasteten Hauptbahnhofs. Dabei durchschneidet sie mehrere Wohngebiete und Grünzüge der Stadt. In Mannheim sind bereits jetzt über 10.000 Einwohner in 21 der 24 Stadtteile nachts einem Bahnlärm von 55 dB(A) und mehr ausgesetzt. Die geplante Wiederherstellung der Zweigleisigkeit erhöht die Kapazitäten, insbesondere für den besonders lauten Güterverkehr in der gesamten Nord-Süd-Durchfahrt zum Rangierbahnhof, was zu mehr Durchfahrtsverkehr im gesamten Stadtgebiet führt. Gleichzeitig betrachtet der Planfeststellungsbeschluss aber nur die Schallauswirkungen auf wenigen hundert Metern der Östlichen Riedbahn. Das greift aus Sicht der Stadt Mannheim zu kurz.

Der Planfeststellungbeschluss berücksichtigt auch die Auswirkungen der großen Bahnprojekte im Rheinkorridor nicht ausreichend. So basiert die Planfeststellung auf der völlig veralteten Zugzahlprognose mit dem Prognosehorizont 2025 – obwohl bereits jetzt absehbar ist, dass mit der Neubaustrecke aus Frankfurt der Schienengüterverkehr in Mannheim weiter deutlich zunehmen wird. Gleichzeitig ist noch vollkommen unklar, wie die zusätzlichen Verkehre der neuen Strecke im Norden durch Mannheim geführt werden sollen. Das ist Bestandteil des Projekts „Ausbau-/Neubaustrecke Mannheim-Karlsruhe“, bei dem aktuell die verschiedenen Varianten geprüft werden. Die Wiederherstellung der Zweigleisigkeit der Östlichen Riedbahn greift diesem Projekt vor und dabei auch der Realisierbarkeit eines Güterverkehrtunnels zur Entlastung Mannheims als Vorzugsvariante im Projekt Mannheim-Karlsruhe.

In der Konsequenz kommt die Stadt Mannheim zu dem Schluss, dass die Zweigleisigkeit der Östlichen Riedbahn zwar im stark überlasteten Eisenbahnknoten Mannheim gebraucht wird – aber vor allem für einen besseren S-Bahnverkehr auf dieser Strecke unter Einbindung des neuen Halts Mannheim-Neuostheim. Der Güterverkehr benötigt dagegen andere Optionen. Entsprechend darf kein Ausbau der Östlichen Riedbahn erfolgen, solange die Frage der Durchfahrung Mannheims im Rahmen des Projekts Mannheim-Karlsruhe völlig ungeklärt ist. Der beklagte Planfeststellungbeschluss greift dem aber vor. Bund und Bahn planen hier scheibchenweise in einzelnen Projekten, statt die Kapazitätsprobleme am Knoten Mannheim zukunftsfähig und in der Gesamtheit anzugehen.

Diese gesamtheitliche Betrachtung wäre allerdings im Interesse einer auch in Zukunft leistungsfähigen Bahn-Infrastruktur und im Interesse der Mannheimer Bürgerinnen und Bürger unbedingt nötig.
Quelle Stadt Mannheim

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