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Sinsheim – Nachtrag: Todesfall einer 64-jährigen – Dringender Tatverdacht gegen den Ehemann des Tatopfers – Hinweis auf Tatzusammenhang mit Facebook-Chatgruppe bestätigte sich nicht

Sinsheim / Rhein-Neckar-Kreis (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim:

Ermittlungen zum Todesfall einer 64-Jährigen in Sinsheim: Dringender Tatverdacht gegen den Ehemann des Tatopfers – Hinweis auf Tatzusammenhang mit Facebook-Chatgruppe bestätigte sich nicht

Seit Dienstag, dem 19.07.2022, führt die Zentrale Kriminaltechnik der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg unter Einbindung des Kriminaltechnischen Instituts des Landeskriminalamts Baden-Württemberg und des Polizeipräsidiums Einsatz umfangreiche Spuren- und Durchsuchungsmaßnahmen rund um das Wohnhaus des 64-jährigen Tatopfers durch.

Die Ermittlungen der Sonderkommission “Hecke” hatten bereits Anfang letzter Woche zu dem dringenden Tatverdacht gegen den 66-jährigen Ehemann der Getöteten geführt. Dieser wurde am Dienstag, dem 19.07.2022, morgens durch die Polizei festgenommen und noch am selben Tag, nach Vollzugsetzung des durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkten Haftbefehls wegen Mordverdachts, in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die weiteren, noch andauernden Ermittlungen, insbesondere die kriminaltechnische Auswertung der bislang im Wohnhaus gesicherten Spuren, haben die für den Ehemann der Getöteten als Täter sprechende Spurenlage weiter verdichtet. Die Ermittlungen zu den genauen Hintergründen der Tat sowie zu einem möglichen Motiv dauern derzeit noch an. Auch, ob es sich bei dem Wohnhaus um den gesuchten Tatort handelt, ist noch Gegenstand der laufenden Untersuchungen.

Nachdem die Sonderkommission “Hecke” am 24.06.2022 ihre Ermittlungen wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts aufgenommen hatte, gingen beim Polizeipräsidium Mannheim rund 70 Hinweise aus der Bevölkerung ein, denen akribisch nachgegangen wurde.

Die von einer großen Tageszeitung aufgebrachte Behauptung, das Tatopfer sei Mitglied einer Facebook-Chatgruppe gewesen, hat sich als ebenso falsch herausgestellt wie die Behauptung, die Tat hänge in irgendeiner Weise mit dieser Facebook-Gruppe zusammen.

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