Hockenheim/Rhein-Neckar-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat wegen den hohen Corona-Fallzahlen die Alarmstufe II ausgerufen. Das ist der Fall, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von sechs erreicht, überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 COVID-Patienten erreicht oder überschreitet. Diese Entscheidung des Landes führt aufgrund der Allgemeinverfügung des Kreises bis auf weiteres – voraussichtlich auch an Weihnachten, zwischen den Jahren und rund um Silvester – auch in Hockenheim zu folgenden Regelungen, die beachtet werden müssen.
Alkoholausschank und -Verzehr
Im genannten Zeitraum ist auf den Verkehrs- und Begegnungsflächen in der Innenstadt und an sonstigen öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, der Ausschank und Verzehr von Alkohol untersagt.
Diese Regelung betrifft in Hockenheim folgende Orte:
• Zehntscheunenplatz
• Marktplatz
• Messplatz inklusive Ludwig-Grein-Straße
• Fortuna Passage
• Karlsruher Straße (zwischen Oberer Hauptstraße und Schubertstraße)
Feuerwerk-Verbot
Außerdem gilt im genannten Zeitraum ein Verbot für das Abbrennen von Py-rotechnik (Feuerwerk-Verbot). Davon sind folgende Bereiche in Hockenheim betroffen: Zehntscheunenplatz, Marktplatz Messplatz inklusive Ludwig-Grein-Straße und Fortuna Passage.
Ansammlungsverbot
Rund um Silvester (Freitag, 31. Dezember 2021, 15 Uhr, bis Samstag, 1. Ja-nuar 2022, 9 Uhr), ist auch das Zusammentreffen von mehr als zehn Personen an bestimmten Orten in Hockenheim nicht erlaubt.
Dazu gehören die folgenden Lokalitäten:
• Zehntscheunenplatz
• Marktplatz
• Messplatz inklusive Ludwig-Grein-Straße
• HÖP-Gelände
• Fortuna Passage
• Karlsruher Straße (zwischen Oberer Hauptstraße und Schubertstra-ße)
• Platz rund um den Wasserturm
• Bahnhofsvorplatz und –Parkplatz
• Landesgartenschaugelände
• Parkplatz P2
• Reiterplatz
• Motodrom (Tribünenstraße und Vorplatz Südtribüne)
• Bereich rund um das Pumpwerk
Land bereitet ab 28. Dezember weitere Corona-Einschränkungen vor
Die in der gestrigen Bund-Länder-Konferenz vorgestellten neuen Corona-Schutzmaßnahmen sollen dazu beitragen, das Virus weiter einzudämmen. Sie sollen ab Dienstag, dem 28. Dezember, in Kraft treten. Sie können dann auf den Internetseiten des Landes (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona) oder bei der Stadtverwaltung Hockenheim (www.hockenheim.de – Coronavirus: Die Lage in Hockenheim) abgerufen werden.