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Heidelberg – Zweckentfremdung: Ferienwohnungen müssen künftig registriert werden! Stadt begegnet Wohnraummangel mit neuer Satzung


Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz gibt Gemeinden mit Wohnraummangel ein wichtiges Rechtsmittel an die Hand: Diese können mit einer Satzung und für eine Dauer von fünf Jahren bestimmen, dass der Wohnraum vor Ort nur mit einer Genehmigung anderweitig vergeben werden kann, beispielsweise als Ferienwohnung. Heidelberg besitzt seit 2016 eine solche Satzung, deren Verlängerung und Neufassung der Gemeinderat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2021 einstimmig beschlossen hat. Die neue Satzung gilt ab 29. Dezember 2021.

Die Satzung enthält neue gesetzliche Vorgaben. Wesentliche inhaltliche Punkte sind:

Ab 29. Dezember 2021 gilt eine generelle Registrierungspflicht für das Anbieten und Bewerben aller Ferienwohnungen in Heidelberg. Das ist unabhängig von einer eventuellen Genehmigungspflicht, der Größe des Wohnraums sowie Dauer und Häufigkeit der Kurzzeitvermietung. Wie der Antrag auf Registrierung bei der Stadt einzureichen ist, gibt diese noch in einer gesonderten Mitteilung bekannt. Die Registrierung ist teilweise gebührenpflichtig. Für bestehende Angebote gilt eine Übergangsfrist bis 31. März 2022. Die Registrierungsnummer ist beim Anbieten und Bewerben des Wohnraums jederzeit gut erkennbar anzugeben, etwa in Internetportalen.

Bis zu 10 Wochen beziehungsweise 70 Tagen pro Jahr gilt die Nutzung von Wohnraum für eine Fremdenbeherbergung nicht als Zweckentfremdung. Ob eine darüber hinaus gehende Nutzung für Fremdenbeherbergungszwecke möglich ist, kann durch ergänzende freiwillige Angaben bereits beim Registrierungsantrag geprüft werden.

Die Registrierungspflicht gilt auch für die Mitnutzung von Wohnraum für Fremdenbeherbergungszwecke. Sofern hierfür weniger als 50 Prozent der Gesamtfläche genutzt wird und auf der verbleibenden Wohnfläche noch eine selbständige Haushaltsführung möglich ist, stellt dies keine Zweckentfremdung dar.

Verwaltende und Vermittelnde von Wohnraum sind künftig auskunftspflichtig. Neu ist die Auskunftspflicht für Diensteanbieter, zum Beispiel Airbnb und andere Internetplattformen, bei denen die Stadt künftig Daten der Vermietenden erfragen kann.

Die neue Satzung erhöht die Transparenz und soll gleichzeitig mehr Erkenntnisse darüber liefern, in welchem Umfang Ferienwohnungen in Heidelberg angeboten werden. Die Zahl der Inserate privater Ferienwohnungen pro Einwohner legt nahe, dass Heidelberg in dieser Kategorie im bundesweiten Vergleich einen vorderen Platz einnimmt. Daher ist es erforderlich, dem Wohnraummangel weiterhin durch eine Zweckentfremdungsverbotssatzung zu begegnen.

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