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Heidelberg – Umweltfreundliche Mobilität wird weiterhin gefördert


Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Mit dem Förderprogramm „Umweltfreundlich mobil“ unterstützt die Stadt Heidelberg den Umstieg auf den Öffentlichen Personennahverkehr und den Radverkehr. Darüber hinaus werden mit dem Programm auch alternative Antriebe zum Schutz der Umwelt und des Klimas gefördert. Der Gemeinderat hat die Fortführung in seiner Sitzung am 9. Dezember 2021 mit großer Mehrheit beschlossen. Für das Jahr 2022 werden Mittel in Höhe von 210.000 Euro bereitgestellt. Ab 1. Januar 2022 gelten einige Neuerungen.

Neue Regelungen im Förderprogramm

Wer sein Auto abmeldet, kann von einer Prämie in Höhe von 500 Euro profitieren, wenn er gleichzeitig ein Lastenrad oder einen Lastenanhänger anschafft. Künftig gibt es diese Prämie auch beim kombinierten Kauf eines Fahrrads, Pedelecs, Elektrorollers oder Elektromotorrads. Neu bezuschusst wird ab kommendem Jahr auch die Errichtung von überdachten Fahrradabstellanlagen – damit werden insbesondere Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Vereine adressiert.

Nicht mehr gefördert werden künftig Hybrid-Pkw und batteriebetriebene Elektro-Pkw. Grund dafür ist, dass es mit dem „Umweltbonus“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine deutlich höhere öffentliche Förderung gibt, die nicht mit anderen öffentlichen Förderungen kombiniert werden darf. Wasserstoffbetriebene Pkw (Brennstoffzellen-Pkw) werden künftig nur noch mit maximal 5.000 Euro bezuschusst und zwar bis einschließlich 2023.

Fördermöglichkeiten im Überblick

Das Förderprogramm „Umweltfreundlich mobil“ besteht seit 2005. Ab 1. Januar 2022 werden folgende Tatbestände gefördert:
Rhein-Neckar-Jahresticket bei Abmeldung des Pkw
Abmeldung des Pkw bei gleichzeitiger Anschaffung
eines Lastenrads oder Lastenanhängers
eines Fahrrads oder Pedelecs
eines E-Rollers (kein E-Scooter) oder E-Motorrads
Anschaffung eines E-Lastenrads, eines Lastenrads oder eines Lastenanhängers
Erstmalige Einführung des Jobtickets
Anschaffung von Firmenfahrrädern oder Firmenpedelecs
Errichtung von überdachten Fahrradabstellanlagen
Anschaffung Wasserstoffbetriebener Pkw (bis 2023)
Errichtung einer privaten E-Fahrzeug-Ladestation
Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge

Seit 2005 wurden insgesamt fast 2.100 Anträge genehmigt (Stand: Oktober 2021). Darunter sind rund 660 muskel- oder elektrobetriebene Fahrräder und Anhänger, knapp 660 Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und 525 Rhein-Neckar-Jahrestickets. Für E-Fahrzeuge wurden im Rahmen des Programms über 160 Ladepunkte neu eingerichtet.

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