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Schifferstadt – Alles, was Sie wissen müssen zur Maskenpflicht

Schifferstadt/Rhein-Pfalz-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar. Ab Montag, 27. April gilt in ganz Deutschland eine Maskenpflicht für Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen im Einzelhandel. Neben Einwegmasken, die u.a. in Apotheken erhältlich sind, sind auch selbstgenähte und damit nachhaltige Stoffmasken, Tücher oder Schals zulässig. Medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken sollten dem Personal im Gesundheitssektor vorbehalten bleiben.

Die Stadtverwaltung beantworten die dringlichsten Fragen zur Maskenpflicht in Schifferstadt:

Wo muss die Maske getragen werden?
Eine Maske muss beim Fahren im öffentlichen Personennahverkehr, also in Zügen, Bussen und Co., sowie beim Einkaufen getragen werden. Nach Auskunft der Deutschen Bank gegenüber dem SWR gilt das auch bei Banken und Sparkassen.

Müssen auch Verkäufer oder Lieferanten Masken tragen?
Nein, bislang nicht. Angestellte in Geschäften müssen nur dann eine Maske tragen, wenn der Schutz nicht anders gewährleistet werden kann, zum Beispiel durch eine Plexiglasscheibe. Für alle Formen von Lieferdiensten gibt es noch keine Maskenpflicht.

Wird die Maskenpflicht kontrolliert?
Ja, der Schifferstadter Vollzugsdienst kontrolliert das Tragen von Masken an den beschriebenen Orten. Wer keine Maske trägt, kann verwarnt werden. In nächster Instanz ist auch ein Bußgeld möglich. Wie hoch das ausfällt, steht noch nicht fest.

Wo bekomme ich eine Maske?

Masken sind im Einzelhandel, in Apotheken und Drogerien erhältlich. In Schifferstadt außerdem im Nähstübchen, Burgstraße 51, Tel.: 06235 / 81910 und in der Änderungsschneiderei Rieber, Amselweg 84, Tel.: 06235 / 9590994. Wer darüber hinaus Masken verkauft oder ehrenamtlich näht, kann eine E-Mail mit Name, Adresse sowie Telefonnummer an webmaster@schifferstadt.de schicken – das Homepage-Team aktualisieren die Liste der Masken-Näherinnen und -Näher täglich. Parallel sammeln wir über die städtische Facebook-Seite „Schifferstadt – meine Stadt“ Tipps, woher Bürgerinnen und Bürger ihre Masken haben, um die Liste ständig zu ergänzen.

Wie trage, wasche und entsorge ich meine Maske richtig?

Die Masken sollten nur mit frisch gewaschenen oder desinfizierten Händen angefasst, die Innenseite nicht berührt werden. Nach dem Absetzen einer Maske sollte diese trocken an der Luft aufbewahrt und zwischengelagert werden. Besonders die Innenseite und andere Oberflächen dürfen nicht kontaminiert werden. Ist eine Maske durchfeuchtet, hat sie keinerlei Wirkung mehr und muss entsorgt bzw. bei mindestens 60° C in der Waschmaschine mit Vollwaschmittel gewaschen und anschließend getrocknet werden.

Bietet eine Maske ausreichenden Schutz vor einer Corona-Infektion?

Eine Maske kann – je nach Material – Tröpfchen, die beim Husten, Niesen oder einer feuchten Aussprache entstehen, zurückhalten. Dadurch schützt sie vor allem die Mitmenschen davor, sich bei einem erkrankten Maskenträger anzustecken. Dass eine Maske im Alltag das Risiko einer Ansteckung vermindert, ist nicht bewiesen. Hilfreich ist die Maske aber in jedem Fall als physische Barriere, die verhindert, dass man sich ins Gesicht fasst. Nachweislichen

Schutz vor Infektionen bieten dagegen:
• eine sehr gute Händehygiene durch häufiges, sorgfältiges Waschen
• Husten und Niesen in die Ellenbeuge oder ein Papiertaschentuch, das anschließend direkt entsorgt wird
• Vermeidung von Berührungen des Gesichtes und der Augen
• Abstand halten

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