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Bad Dürkheim – Verdachts der Unterstützung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung – 52-jähriger aus dem LK Trier-Saarburg sowie eine 32 Jahre alte Frau aus dem LK Bad Dürkheim festgenommen

Bad Dürkheim – Koblenz
Weitere Festnahmen und Durchsuchungen wegen des Verdachts der Unterstützung und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz haben zwei deutsche Staatsangehörige festgenommen, denen u.a. der Vorwurf der Unterstützung bzw. der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Last gelegt wird.
Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz – Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus (ZeT_rlp) – und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz haben heute zwei deutsche Staatsangehörige festgenommen, denen u.a. der Vorwurf der Unterstützung bzw. der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Last gelegt wird.

Die Vereinigung soll sich zusammengeschlossen haben, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland durch ein autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 zu ersetzen. Zu diesem Zweck soll sie Sprengstoffanschläge auf relevante Einrichtungen der Energieversorgung zur Herbeiführung eines wochenlangen bundesweiten Stromausfalls sowie die gewaltsame, ggf. mit der Tötung seiner Leibwächter einhergehende Entführung von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach geplant haben.

Bereits im vergangenen Jahr waren mehrere der Gruppierung zugerechnete Tatverdächtige, darunter deren mutmaßliche Rädelsführer, durch Kräfte des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz festgenommen worden, und zwar im April 2022 unter der Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und im Oktober 2022 unter der Leitung des Generalbundesanwalts. Aufgrund einer Anklage des Generalbundesanwalts läuft derzeit die Hauptverhandlung gegen fünf mutmaßliche Mitglieder der Vereinigung beim Oberlandesgericht in Koblenz.

Bei den beiden heute in Rheinland-Pfalz aufgrund von Haftbefehlen des Oberlandesgerichts Koblenz festgenommenen Personen handelt es sich um einen 52 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Trier-Saarburg sowie eine 32-jährige Frau aus dem Landkreis Bad Dürkheim.

Dem 52-jährigen Mann liegt der Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens zur Last. Er steht im Verdacht, mit dem Auskundschaften von Hochspannungsleitungen befasst gewesen zu sein. Der 32 Jahre alten Beschuldigten wird die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vorgeworfen. Sie steht im Verdacht, die ihr bekannten Pläne der Vereinigung gebilligt und gefördert zu haben. Ihr wird zur Last gelegt, mehrere Chatgruppen betrieben zu haben, die neben der Anwerbung weiterer Unterstützer auch der Kommunikation von Tatbeteiligten untereinander dienten. Ferner soll sie einem gesondert verfolgten Mitglied der Gruppierung ihren Pkw sowie ein in dessen Auftrag von ihr erstelltes Dokument mit Anleitungen zur Herstellung u.a. von Sprengstoffen zur Verfügung gestellt haben.

Die beiden Festgenommenen werden im Laufe des Tages der Ermittlungsrichterin des Oberlandesgerichts Koblenz vorgeführt.

Darüber hinaus ermitteln die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz im Zusammenhang mit den die Gruppierung betreffenden Vorwürfen auch gegen eine 53 Jahre alte deutsche Staatsangehörige, ebenfalls aus dem Landkreis Bad-Dürkheim, wegen des Verdachts der Nichtanzeige geplanter Straftaten. Ihr wird vorgeworfen, von der Bildung der in Rede stehenden Vereinigung und von deren Planungen gewusst, dies den zuständigen Strafverfolgungsbehörden jedoch nicht angezeigt zu haben.

Im Rahmen der Durchsuchungen bei den drei Beschuldigten wurden unter anderem Mobiltelefone und andere Datenträger, sowie schriftliche Unterlagen sichergestellt. Diese Beweismittel müssen nun ausgewertet werden.

Die Maßnahmen erfolgten zeitgleich mit gegen weitere mutmaßliche Mitglieder oder Unterstützer der Vereinigung durchgeführte Maßnahmen des Generalbundesanwalts sowie der Generalstaatsanwaltschaften Düsseldorf, Frankfurt am Main, Jena, München und Stuttgart in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Bayern und Baden- Württemberg.

Quelle: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

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