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Landau – Agrarförderung: Wichtige Fristen für Landwirtinnen und Winzer sowie Neues zum e-Antrag

Landau / Südliche Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak/Kreis Südliche Weinstraße) – Die Abteilung „Veterinärwesen, Landwirtschaft und Weinbau“ der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße informiert über Neuigkeiten bei der Agrarförderung. Es geht um Antragsverfahren – genauer: um Umstrukturierungsanträge in Flurbereinigungsverfahren im Weinbau sowie um den e-Antrag für die Agrarförderung 2023.

Flurbereinigungsverfahren
Für Flächen in Flurbereinigungsgebieten können die Anträge „Teil 2“ für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen 2023 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am Dienstag, 2. Mai. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Quellflächen (Ursprungsflächen) bereits in „Teil 1“ des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und ein positiver Rodungsbescheid erteilt wurde. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.

Gepflanzt werden können alle in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten. Eine Förderung im Rahmen genehmigter Anbaueignungsversuche ist jedoch nicht mehr möglich.

Die Höhe der Beihilfe beträgt bei den Maßnahmen in Flachlagen 10.000 Euro pro Hektar beziehungsweise 6000 Euro pro Hektar, wenn Unterstützungsvorrichtungen oder gebrauchtes Material verwendet werden.

Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen zehn Ar (durch die Vorort-Kontrolle festgestellte Pflanzfläche) je Bewirtschaftungseinheit. Die Mindestzeilenbreite liegt bei zwei Metern. In Bodenordnungsverfahren sind auch kleinere Flächen ab einer Mindestgröße von einem Ar möglich, wenn nur eine einzige Weinbaufläche des Betriebs im Verfahrensabschnitt betroffen ist.

Erzeugern, die widerrechtlich Reben anpflanzen beziehungsweise mit Reben bepflanzte Flächen ohne Genehmigung bewirtschaften, wird keine Unterstützung gewährt. Ebenso werden Pflanzungen mit Neuanpflanzungsrechten nicht gefördert.

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer unter wip.lwk-rlp.de elektronisch gestellt werden. Das automatisch erzeugte PDF-Dokument ist auszudrucken, zu unterschreiben und bis spätestens 2. Mai bei der Kreisverwaltung einzureichen – per Fax an 06341 9407-371, per Post an Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Thorsten Schultz, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau oder per Einwurf in den Briefkasten des Kreishauses.

Wer noch keinen WIP-Zugang hat, kann über „Neuregistrierung“ einen Antrag ausfüllen und diesen an die angegebene Nummer faxen. Die Zugangsdaten werden innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen unter https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/buergerservice/dienstleistungen/Umstrukturierung-von-Rebflaechen.php die Richtlinie sowie die Antragsunterlagen zum Download bereit. Weitere Informationen bei Thorsten Schultz unter 06341 940-371, Fax 06341 9407-371 oder E-Mail: Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de.

Mit e-Antrag kein Datenträgerbegleitschein mehr notwendig
Die Initial-Passwörter für die elektronische Antragstellung der Agrarförderung 2023 sind kürzlich versendet worden. Damit ist es möglich, die Einkommensgrundstützung, Umverteilungseinkommensstützung, Junglandwirte-Einkommensstützung und der Öko-Regelungen, sowie der Agrar-Umwelt-Klima-Maßnahmen (EULLa) zu beantragen. Neu ab diesem Jahr ist, dass kein Datenträgerbegleitschein mehr bei der Kreisverwaltung vorzulegen ist. Deshalb wird ein solcher nicht mehr erstellt.

Wer in den vergangenen drei Jahren eine Förderung im Rahmen der Umstrukturierung (WMO) erhalten hat, ist dazu verpflichtet, den „Gemeinsamen Antrag Agrarförderung“ bis zum 15. Mai bei der Kreisverwaltung einzureichen. Ansonsten wird die Förderung zurückgefordert. Diesen „Gemeinsamen Antrag“ müssen auch all jene stellen, die 2023 erstmals oder erneut eine Unterstützung aus dem Umstrukturierungsprogramm beantragen. Auf Grundlage des Antrags können dann Konditionalitäten-Prüfungen in den Betrieben erfolgen.

Wer kein Passwort erhalten hat und 2023 einen Förderantrag stellen möchte, kann sich bei Judith Niederer melden, Telefon 06341 940-372, Fax 06341 9407-372 oder E-Mail an Judith.Niederer@suedliche-weinstrasse.de.

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