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Rhein-Pfalz-Kreis – Nach Inkrafttreten der 3. Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz: Aufhebung der Allgemeinverfügungen des Rhein-Pfalz-Kreises

Rhein-Pfalz-Kreis / Metropolregion Rhein-Neckar.

Das Land Rheinland-Pfalz hat am Montag, 23. März 2020, die dritte Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen, die nun einheitliche Schutzmaßnahmen für ganz Rheinland-Pfalz festlegt, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
Landrat Clemens Körner begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, da nun gleiche Regelungen für ganz Rheinland-Pfalz in Kraft getreten sind. „Das Land Rheinland-Pfalz hat nun eine klare und einheitliche Vorgehensweise vorgegeben, die uns alle dabei unterstützt, an einem Strang zu ziehen. Die Eindämmung des Coronavirus gelingt uns nur im gemeinsamen Handeln“, so Clemens Körner
Da die Allgemeinverfügungen, die der Rhein-Pfalz-Kreis in der letzten Woche erlassen hat, im Wesentlichen gleichlautende Regelungen beinhaltet, werden diese Verfügungen durch die Verordnung des Landes ersetzt und können somit aufgehoben werden.

Weitere Informationen und Antworten auf Fragen rund um das Coronavirus und die damit zusammenhängende Verordnungen des Landes Rheinland-Pfalz, finden Interessierte auf dem Bürgerportal der Internetseite des Landes unter https://www.rlp.de/de/buergerportale/informationen-zum-coronavirus/
Auch auf der Seite des Rhein-Pfalz-Kreises unter www.rhein-pfalz-kreis.de sind wichtige Informationen hinterlegt.

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