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Beteiligungsprozess Wind- und Solarkraft: Heidelberg fordert Nachbesserungen der Pläne – Offenlage: Heidelberg gibt Stellungnahmen ab

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Die Stadt Heidelberg wird Nachbesserungen für die Heidelberger Gemarkung bei den regionalen Plänen für den Ausbau der Windkraft und Solarenergie fordern. Die beiden Teilregionalpläne entsprechen im aktuellen Entwurfsstand nicht der Beschlusslage Heidelbergs. Deshalb nutzt die Stadt als Korrekturmöglichkeit die erste öffentliche Beteiligungsrunde des „Verband Region Rhein-Neckar“ (VRRN) für die Fortschreibung des „Teilregionalplans Windenergie“ und die Aufstellung des „Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik“. Die Offenlage der Pläne war am 5. März gestartet, Stellungnahmen können bis 13. Mai 2024 eingereicht werden. Der Gemeinderat hat am 2. Mai beschlossen, dass die Stadtverwaltung folgende Stellungnahmen abgeben soll:

Heidelbergs Stellungnahme zum Teilregionalplan Windenergie:

• Auswirkungen möglicher zusätzlicher Stromtrassen: Heidelberg fordert, dass Strom verbrauchernah erzeugt und damit auf zusätzliche Stromtrassen verzichtet werden soll. Im Teilregionalplan Windenergie liegt ein Großteil der Flächen im Neckar-Odenwald-Kreis. In der Stellungnahme heißt es: „Wir vermissen eine Auseinandersetzung mit dem Thema, wie der dort erzeugte Strom in die Transport- und Verteilernetze gelangen kann oder ob hierfür der Bau neuer regionalbedeutsamer Stromtrassen erforderlich wird. Deren Umweltauswirkungen sind zu beleuchten.“
• Vereinbarkeit von Windrädern und Artenschutz: Heidelberg fordert in der Stellungnahme: „Hinsichtlich des Artenschutzes ist auf Ebene des Regionalplans zu prüfen, ob Flächen die Chance haben, dass entgegenstehende Belange des Umwelt- und Artenschutzes über Modifikationen oder technische Möglichkeiten gelöst werden können. Ob dies im konkreten Projekt dann gelingt, ist Sache des konkreten Genehmigungsverfahrens und der dort vorzulegenden Untersuchungen.“

Zum Umgang mit gemeldeten Flächen für die Windenergie auf Heidelberger Gemarkung nimmt der Gemeinderat wie folgt Stellung:

• Die Flächen rund um den Grenzhof und die Kirchheimer Mühle wurden vom VRRN nicht in die Flächenkulisse aufgenommen, da die vorliegenden Informationen zur Windhöffigkeit zu geringe Werte aufzeigen. Die sogenannte Windhöffigkeit ist das durchschnittliche Windaufkommen an einem bestimmten Standort und Maßstab für die Gewinnung von Windenergie. Die Stadt plant eine Windmessung, um die Eignung von Flächen in der Rheinebene zu bewerten und diese gegebenenfalls in einer zweiten Offenlage einzubringen.
• Die Fläche westlich von Neurott weist zwar eine ausreichende Windhöffigheit auf – die Fläche ist im Einheitlichen Regionalplan aber als Vorranggebiet für den Rohstoffabbau festgelegt und wurde deshalb vom VRRN nicht aufgenommen. Der Heidelberger Gemeinderat schlägt vor, die Fläche als Windvorranggebiet aufzunehmen und dabei beide Nutzungen konkurrierend zuzulassen.
• Zum Lammerskopf äußert sich der Gemeinderat wiefolgt: „Windenergie am Lammerskopf hat das Potenzial, das FFH-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, weshalb eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Diese wird aber erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen. Der von der Projektgemeinschaft beauftragte Gutachter kommt zur Einschätzung, dass im Rahmen der (laufenden) konkreten Projektierung denkbarer Windkraftanlagen die Betroffenheit von FFH-Lebensraumtypen gering sein könnte. Demnach ist es erforderlich, weitere Untersuchungen abzuwarten, um hier zu einer abschließenden Bewertung zu gelangen. Detaillierte Untersuchungen der Lebensraumtypen und darauf abgestimmte fachtechnische Planungen denkbarer Windkraftanlagen sind angelaufen, deren Ergebnisse werden sukzessive vorgelegt, damit sie im Planungsprozess unverzüglich berücksichtigt werden können.“
• Zum Weißen Stein/Hohen Nistler stellt der Heidelberger Gemeinderat fest: „Das Vorranggebiet am Weißen Stein/Hohen Nistler ist auf Ebene des Regionalplans im Hinblick auf das auf der Gemarkung Dossenheim liegende Natura 2000-Gebiet kritisch, da es dort eine Überschneidung im Bereich des vom VRRN vorgesehenen 300-Meter-Puffers mit dem Vorranggebiet für Windenergieanlagen gibt. Laut Umweltbericht ist für diesen Bereich entweder die Verträglichkeit nachzuweisen oder das Gebiet zu verkleinern.“
• Die Flächen Lammerskopf und Weißer Stein/Hoher Nistler sollten nach Einschätzung des Gemeinderates im Verfahren bleiben und gegebenenfalls nach naturschutzfachlichen Aspekten angepasst werden.

Zum Umgang mit gemeldeten Flächen für die Freiflächen-Photovoltaik auf Heidelberger Gemarkung nimmt der Gemeinderat wie folgt Stellung:

„Im Entwurf des Teilregionalplans sind Flächen für Freiflächen-PV-Anlagen enthalten. Diese entsprechen aber zum Teil nicht den von Heidelberg mit Landwirten und Eigentümern abgestimmten und gemeldeten Flächen. Wir fordern den Verband auf, die neu hinzugenommenen Flächen herauszunehmen, da diese entweder von den Eigentümern nicht gewünscht sind, der Artenschutz dort eine sehr große Bedeutung hat (ehemalige Deponie Feilheck), der Boden eine sehr hohe Bodenqualität (über 80 Bodenpunkte) aufweist (Gewann Stöckig) oder die Ausweisung dem noch zu erstellenden Nutzungskonzept vorweggreifen würde (Airfield). Auf dem Airfield wären PV-Freiflächenanlagen über einen Bebauungsplan auch ohne Ausweisung im Regionalplan möglich. Wir fordern, die bereits von der Stadt Heidelberg gemeldeten und abgestimmten Flächen aufzunehmen.“

Weiterer Zeitplan

Die förmliche Auslegung der Planunterlagen ist mit Ablauf der Auslegungsfrist am 29. April abgeschlossen. Anregungen können bis 13. Mai 2024 beim VRRN vorgebracht werden: schriftlich an den Verband Region Rhein-Neckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim oder per E-Mail an Windenergie.Beteiligung@vrrn.de. Infos zur Fortschreibung Teilregionalplan Windenergie gibt es unter www.m-r-n.com/windenergie, zum Teilregionalplan Freiflächen-Photovoltaik unter www.m-r-n.com/photovoltaik. Der Zeitplan sieht vor, dass die Verbandsversammlung im Herbst/ Winter 2024 über die Abwägung der Stellungnahmen entscheidet und es aufgrund umfangreicher Änderungen zu einer zweiten Offenlage im Frühjahr 2025 kommen wird. Um den gesetzlich vorgegeben Planabschluss Ende September 2025 nicht zu gefährden, sollen nach der zweiten Offenlage maximal kleine Veränderungen der Raumkulisse vorgenommen werden, für die es dann keiner weiteren Offenlage bedarf.
Potenzielle Windräder und Solaranlagen im Heidelberger Stadtgebiet

Die Verbandsversammlung des VRRN hatte am 15. Dezember 2023 festgelegt, welche Flächen im Verbandsgebiet für Windräder und Solaranlagen in die öffentliche Beteiligung gehen sollen:
• Windenergie: Für die mögliche Windenergienutzung sind in Heidelberg die Flächen Hoher Nistler, Weißer Stein und Lammerskopf auf den Höhenzügen vorgeschlagen. Die Flächenvorschläge der Stadt in der Ebene – rund um den Grenzhof, im Kirchheimer Süden und in Richtung Oftersheim – wurden in den Planentwurf nicht übernommen.
• Freiflächen-Photovoltaik: Für Freiflächen-Photovoltaik wurde von den Flächenvorschlägen der Stadt nur eine Potenzialfläche für Solarkraft am Grenzhof übernommen. Ergänzend wurden Areale nördlich des Graswegs, das Airfield und Bereiche der ehemaligen Deponie Feilheck in Kirchheim aufgenommen. Heidelberg hatte zudem zwei Areale für Agri-Photovoltaik südlich des Graswegs und an der Speyerer Straße vorgeschlagen. Der Verband hat diese Flächen jedoch nicht mit aufgenommen. Agri-Photovoltaik ist die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte und Solarstromproduktion auf ein und derselben Fläche.

Mit den Standortvorschlägen ist noch keine Entscheidung gefallen. Es sind anhand von Flächenkriterien ermittelte Flächen, die im Rahmen des Umweltberichts betrachtet wurden und nun in die Fachbehörden und die Öffentlichkeit zur Stellungnahme gebracht werden.

Hintergrund Windkraft: Auftrag des Landes an die Regionalverbände

Baden-Württemberg will erneuerbare Energien ausbauen und hat die Regionalverbände beauftragt, Flächen für die Errichtung von Windenergie- und Freiflächenphotovoltaik-Anlagen festzulegen. Ziel ist es, entsprechend den Bundes- und Landesvorgaben 1,8 Prozent der Fläche für Windenergienutzung und 0,2 Prozent für Freiflächenphotovoltaik auszuweisen. Die Planungen sollen bis September 2025 von allen Regionalverbänden in Baden-Württemberg abgeschlossen sein. Heidelberg ist Teil des VRRN. Mit seinen Flächenvorschlägen kann Heidelberg das vorgegebene Flächenziel auf der Gemarkung erreichen.

Die Landesanstalt Forst Baden-Württemberg (Forst BW) hat bereits einer regionalen Projektgemeinschaft den Zuschlag für eine Fläche am Lammerskopf zur Errichtung von Windkraftanlagen erteilt. Eigentümer der Fläche ist das Land. Die Projektgemeinschaft besteht aus der Energiegenossenschaft Starkenburg, der Bürgerenergiegenossenschaft Kraichgau, der Heidelberger Energiegenossenschaft, den Stadtwerken Heidelberg sowie der Stadtwerke-Kooperation Trianel Wind und Solar, die bundesweit Wind- und Solarparks baut und an der die Stadtwerke Heidelberg beteiligt sind (www.heidelberg.de/buergerwindpark).

Die Klimaschutzziele der Stadt und des Landes verlangen einen konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien – Strom und Wärme sollten vollständig aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Dabei hat die Windkraft mit der Photovoltaik das größte Ausbaupotenzial und eignet sich besonders, da die Windenergie den höchsten Stromertrag im Winterhalbjahr liefert.

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