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Heidelberg – Sperrzeiten: Gemeinderat geht gegen Gerichtsurteil in Berufung: Für Kneipen gilt nun die „1 Uhr/4 Uhr“-Regelung


Heidelberg / Meteopolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 31. Juli 2019 zur Sperrzeitensatzung für die östliche Altstadt wird die Stadt Heidelberg Berufung einlegen. Dies hat der Gemeinderat der Stadt in seiner Sitzung am Donnerstag, 17. Oktober 2019, mehrheitlich entschieden. Mit knapper Mehrheit hat das Gremium außerdem beschlossen, dass die Sperrzeit in der Kernaltstadt auf 1 Uhr unter der Woche sowie 4 Uhr am Wochenende und an Feiertagen (Nächte von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag sowie Nächte vor Feiertagen) festgelegt wird. Diese neue Regelung gilt ab Donnerstag, 24. Oktober 2019, dem Tag nach der Veröffentlichung der neuen Satzung im Stadtblatt, dem Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg.

Ergänzend zur neuen Sperrzeit hat der Gemeinderat begleitende Maßnahmen beschlossen, die für mehr Ruhe sorgen sollen. Damit kommt unter anderem die Idee eines sogenannten Nachtbürgermeisters wieder ins Gespräch. Darüber hinaus soll eine Projektgruppe eingerichtet werden, die eine „Awareness-Kampagne 2020“ für rücksichtsvolles Verhalten im Heidelberger Nachtleben erstellen soll. Der Projektgruppe sollen Vertreter der Polizei, des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD), der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft und von Heidelberg Marketing angehören. Außerdem sollen alle Interessengruppen wie beispielsweise Anwohnerschaft, Stadtteilverein, Gastronomie und Jugendvertreter einbezogen werden.

Bislang gelten in der östlichen Altstadt folgende Sperrzeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag um 1 Uhr, Freitag um 3 Uhr, Samstag und Sonntag um 4 Uhr. Mit der neuen Regelung entfällt also der „studentische Donnerstag“. Die Stadtverwaltung hatte dem Gemeinderat eine „1 Uhr/3 Uhr“-Variante vorgeschlagen. Das Verwaltungsgericht ist in seinem Urteil der Auffassung, dass es für die Anwohnerschaft in Teilen der Altstadt lärmbedingte Gesundheitsgefahren gibt und dass die Gastronomiebetriebe deshalb werktags um Mitternacht und am Wochenende um 2.30 Uhr schließen sollen.

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