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Mannheim – Einführung einer Waffen- und Messerverbotszone in Mannheim geplant

Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Bundesweit führen immer mehr Personen Waffen griffbereit mit sich. Vor allem Messer stellen dabei ein großes Problem dar, da sie häufig unbemerkt getragen werden können. Diese bundesweite Entwicklung zeichnet sich auch in der Mannheimer Innenstadt ab. Das hat eine Feinanalyse für die bisher abgelaufenen Monate des Jahres 2023 des Polizeipräsidiums Mannheim (PPMA) ergeben. Als Gegenmaßnahme haben sich das PPMA und die Stadt Mannheim darauf verständigt, in den Bereichen der Mannheimer Innenstadt, in denen es vermehrt zu schweren Straftaten mit Messern bzw. Waffen kommt, eine Waffen- und Messerverbotszone einzurichten. Die konkreten Planungen wurden heute in einer Pressekonferenz vorgestellt. „Mannheim wird von den meisten Bürgerinnen und Bürgern als sichere Stadt wahrgenommen – das zeigen die Ergebnisse unserer regelmäßigen Sicherheitsbefragungen“, betont Sicherheitsdezernent Dr. Volker Proffen. „Mit der geplanten Waffen- und Messerverbotszone wollen wir frühzeitig gegen die leider auch bei uns zunehmenden Fälle mit Waffengewalt vorgehen.“ Er unterstreicht: „Uns geht es darum, den negativen Trend aufzuhalten, bevor sich die objektive und subjektive Sicherheitslage in unserer Stadt verschlechtert.“ So verhindere jedes Messer und jede Waffe, die nicht mitgeführt würden, schwere Straftaten und schütze somit andere Menschen.

Bereits von 2021 auf 2022 sind die Fälle mit Messerangriffen laut Polizeilicher Kriminalstatistik für den gesamten Stadtkreis Mannheim gestiegen. Diese Entwicklung hat sich vor allem im Sommer 2023 massiv verstärkt.

„Bekanntermaßen ist nach dem Wegfall der pandemiebedingten Einschränkungen die Kriminalität wieder mehr in den öffentlichen Raum gerückt. Das Polizeipräsidium Mannheim führt fortlaufende Analysen und Auswertungen durch, um den aktuellen Entwicklungen zu begegnen. Bedauerlicherweise zeichnet sich auch für das laufende Jahr eine deutliche Tendenz zunehmender Raub- und Körperverletzungsdelikte unter Androhung oder Anwendung von Messern ab. Diese Tendenz wollen wir nicht hinnehmen“, berichtet Polizeipräsident Siegfried Kollmar. „Neben einer deutlichen, auch personellen Verstärkung unserer Präsenz- und Ermittlungskräfte im Bereich der Mannheimer Innenstadt, erachten wir die Einrichtung einer Waffenverbotszone als geeignetes Instrument, um diesem besorgniserregendem Trend entgegenzuwirken“, führt Kollmar weiter aus. In einer Detailauswertung kam das Polizeipräsidium Mannheim zu dem Schluss, dass die Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone im Wesentlichen in folgenden Bereichen geboten erscheint: Alter Messplatz inklusive Fußgängerabgänge zum Neckar, Kurpfalzbrücke, Teile der Quadrate, Willy-Brandt-Platz am Hauptbahnhof, Bismarckplatz und Friedrichsplatz am Wasserturm.

Um die Einschränkung der Freiheitsrechte möglichst gering zu halten, soll das Verbot zeitlich beschränkt werden. Es ist geplant, dass die „Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Teilbereichen des Stadtkreises Mannheim“ von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag sowie an Tagen vor Feiertagen bis zum Morgen des Feiertags jeweils von 20 Uhr bis 6 Uhr gilt. Damit sind die durch die Polizei ermittelten kritischen Zeiten abgedeckt. Durch das Waffengesetz ist unter anderem bereits das Mitführen von Schusswaffen und Schreckschusswaffen, Anscheinswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Elektroimpulsgeräten – sogenannte Elektroschocker – verboten. Die Mannheimer Verordnung greift hier weiter und sieht ergänzend auch ein Verbot von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern vor.

Die Verordnung wird durch die Polizei auf Grundlage der polizeirechtlichen und strafprozessualen Befugnisse kontrolliert – anlasslose Kontrollen sind, wie bisher, ausgeschlossen. Die Erfahrungen anderer Kommunen, in denen es bereits Waffen- und Messerverbotszonen gibt, haben gezeigt, dass sich dieses Vorgehen bewährt: Der Großteil der gefundenen Waffen wird zufällig bei allgemeinen Kontrollmaßnahmen entdeckt. Wer trotz Verbots eine Waffe oder ein Messer mit sich trägt, muss nach Inkrafttreten der Verordnung mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen. Gefundene Waffen können beschlagnahmt werden. Über die mögliche Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone in Mannheim entscheidet der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag, 14. November. Zuvor berät der Hauptausschuss unter Zuladung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung in seiner Sitzung am Dienstag, 7. November.
Quelle Stadt Mannheim

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