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Ludwigshafen – Kinderfreizeitbonus von je 100 Euro wird ab 9. August 2021 ausgezahlt

Ludigshafen7Metropolregion Rhein-Neckar. Die pandemiebedingten Einschränkungen stellen insbesondere für Kinder und Jugendliche eine besondere Belastung dar. Zum Ausgleich wurde im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ ein Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro beschlossen. Diese Leistung soll die Folgen der Pandemie abfedern und Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien dabei unterstützen, in den Ferien Angebote zur Freizeitgestaltung wahrzunehmen und Versäumtes nachzuholen. Einen Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus haben minderjährige Personen, die für den Monat August 2021 im Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen. Für die Auszahlung des Kinderfreizeitbonus ist kein separater Antrag erforderlich. Die Auszahlung erfolgt ab dem 9. August 2021 (32. Kalenderwoche). Kinder und Jugendliche, die Anspruch auf den Kinderzuschlag nach §6a des Bundeskindergeldgesetzes haben, erhalten den Kinderfreizeitbonus nicht vom Jobcenter, sondern von der Familienkasse. Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung stehen auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/.

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