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Ludwigshafen – Hoher Inzidenzwert – Stadt Ludwigshafen erlässt aufgrund gestiegener Inzidenzzahlen eine neue Allgemeinverfügung – Ausgangssperre ab Montag, 22.März

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar.
Die Stadt Ludwigshafen muss aufgrund gestiegener Inzidenzzahlen weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergreifen. Da der Inzidenzwert über drei Tage in Folge über 100 lag, erlässt sie eine neue Allgemeinverfügung, die das öffentliche Leben weiter einschränkt. Grundlage dafür sind die Beschlüsse des Bundes und der Länder, die bei zunehmendem Infektionsgeschehen “Notbremsen” verbindlich vorsehen. Die neue Allgemeinverfügung tritt Montag, 22. März 2021, in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 28. März 2021.

Neu sind vor allem strengere Kontaktbeschränkungen und Regelungen für den Einzelhandel. Museen und Galerien müssen wieder schließen. Im Einzelnen gilt dann ab Montag:

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum, also in Straßen und auf Plätzen, ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet. Kinder, die bis zu sechs Jahren alt sind und zu einem der beiden Hausständen gehören, werden dabei nicht eingerechnet.
Geschäfte können öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben worden sind. Dabei haben ausschließlich Menschen, die in einem Haushalt leben, zeitgleich Zutritt. Vergibt ein Geschäft mehrere Einzeltermine in Folge für einen Tag, so ist ein Zeitraum von mindestens 15 Minuten zwischen Ende und Beginn der jeweiligen Einzeltermine freizuhalten. Diese Regelung gilt auch für Büchereien und Archive.
Museen, Ausstellungen oder Galerien müssen wieder schließen.
Ebenso müssen Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnliche Betriebe schließen.
Weiterhin geöffnet bleiben: Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, Verkaufsstände auf Wochenmärkten, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Großhandel, Blumenfachgeschäfte, die Außenbereiche von Gärtnereien, Gartenbaubetrieben, Gartenbaumärkten und ähnlichen Einrichtungen, soweit sich der Verkauf auf das für den Gartenbau oder Pflanzenverkauf typische Angebot beschränkt.
Ebensoo erlaubt sind Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen, wie solche von Optikern, Hörgeräteakustikern, Friseuren, bei der Fußpflege sowie der Podologie, bei Physio-, Ergo- und Logotherapien. Überall gilt die Einhaltung der Maskenpflicht.

Ausgangssperre und Ladenschluss

Neu in der Verfügung, die sich an den Maßgaben des Landes orientiert, ist eine allgemeine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Das heißt, dass man während dieser Zeit seine Wohnung oder sein Haus nicht verlassen darf. Ausgenommen davon sind Menschen, die beruflich unterwegs sind, medizinische oder tierärztliche Versorgungsleistungen benötigen oder in Notlagen handeln. Ebenso möglich sind der Besuch von Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner sowie von kranken oder alten und auf Unterstützung angewiesene Menschen. Wer mit dem Hund Gassi geht, darf dies nur allein tun.
Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgeschäfte oder Supermärkte dürfen in der Zeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr keinen Alkohol verkaufen. Geschäfte müssen um 21 Uhr generell schließen.
Für Sportlerinnen und Sportler gilt ab Montag laut Verfügung, dass das Training und der Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport untersagt ist. Amateur- oder Freizeitsportler und -sportler in Einzelsportarten dürfen in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, aktiv sein. Das Abstandsgebot ist dabei zu beachten.
Zoos, Tierparks oder botanische Gärten bleiben im Außenbereich geöffnet. Besucherinnen und Besucher müssen einen Termin vorab vereinbaren.

Allgemeinverfügung der Stadt Ludwigshafen am Rhein zu weiteren Corona-Schutzmaßnahmen https://www.ludwigshafen.de/fileadmin/Websites/Stadt_Ludwigshafen/Buergernah/Rathaus/Amtsblatt/2021/2021_amtsblatt_25.pdf
Begründung zur Allgemeinverfügung vom 19. März 2021 (84 KB) (84 KB)
https://www.ludwigshafen.de/fileadmin/Websites/Stadt_Ludwigshafen/Buergernah/Buergerservice/Aktuell/Corona/begruendung_allgemeinverf_19_3.pdf

Kitas gehen in den Regelbetrieb bei dringendem Bedarf
Die Kindertagesstätten in Ludwigshafen gehen ab Montag, 22. März 2021, wieder in den so genannten Regelbetrieb bei dringendem Bedarf. Die Stadt appelliert an die Eltern, ihre Kinder nur dann in die Kitas zu geben, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht. Die Stadtverwaltung reagiert mit dieser Maßnahme auf die steigenden Infektionszahlen in Ludwigshafen, die sich auch in den Kindertagesstätten widerspiegeln.
Quelle Stadt Ludwigshafen
Foto
Archiv MRNNews

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