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Heidelberg – Neue Corona-Verordnung: Maskenpflicht nun auch an Grundschulen


Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Mit Beschluss vom 19. März 2021 hat die baden-württembergische Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen seit dem gestrigen Montag, 22. März 2021, in Kraft getreten.

Die Neuerungen im Überblick

Ausweitung der erweiterten Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske bzw. vergleichbarer Standard) auf die Grundschulen und weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte.

Die Ausnahme für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre bei der Maskenpflicht entfällt. Anstatt einer sogenannten Alltagsmaske müssen nun auch Kinder eine medizinische oder FFP2-Maske tragen.

Maskenpflicht für Personal in Kitas, Grundschulförderklassen, Horten, Schulkindergärten – außer im ausschließlichen Kontakt mit den Kindern. Weitergehende Regelungen können die Einrichtungen beschließen.

Zulassung von Wechselunterricht zur Wahrung des Abstandsgebots für die Klassenstufen 5 und 6 sowie an allen Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie SBBZ mit anderen Förderschwerpunkten mit diesen Bildungsgängen.

Nachhilfeunterricht kann in Gruppen von bis zu fünf Schülerinnen und Schülern in Präsenz stattfinden. Auch hier gilt die erweiterte Maskenpflicht.

Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen Unterricht anbieten. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 im Stadt-/Landkreis dürfen sie nur Online-Angebote anbieten (Notbremse). Die Musikschule Heidelberg hat bereits am Montag, 22. März, den Einzelunterricht in Präsenz wieder aufgenommen.

Autokinos dürfen wieder öffnen. Auch Autokonzerte und Autotheater können wieder stattfinden.
In der Physio- und Ergotherapie, Logopädie und Podologie sowie medizinische Fußpflege ist kein Schnelltest mehr erforderlich, wenn bei der Behandlung keine Maske getragen werden kann.

Corona-Regeln auf einen Blick hier.

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