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Ludwigshafen – Torbjörn Kartes: Soziale Netzwerke in die Pflicht nehmen


Ludwigshafen / Frankenthal / Rhein-Pfalz-Kreis / Metropolregion Rhein-Neckar.
Bundestag debattiert Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität

Der Bundestagsabgeordnete Torbjörn Kartes begrüßt das „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“, das am Donnerstag erstmals im Bundestag debattiert wurde. Kartes hatte den Urheber einer Hasskommentars auf seiner Facebook-Seite angezeigt und 2019 erfolgreich eine hohe Geldstrafe erwirkte. Dagegen waren Gerichtsverfahren wegen ähnlich rassistischer oder beleidigender Aussagen gegen die Politikerinnen Sawsan Chebli und Renate Künast nicht erfolgreich im Sinne der Klägerinnen. „Wir lassen bislang entschieden zu viel Hass und Hetze im Netz zu“, erklärt Kartes. „Deshalb ist es gut, dass wir jetzt die Regelungen verschärfen.“

In der Debatte ging es nicht nur um Hasskriminalität gegen politische Verantwortungsträger auf allen Ebenen, sondern um die schweren Straftaten der jüngeren Vergangenheit, die aus Hass verübt wurden: das Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, der antisemitische Anschlag von Halle und der rechtsextreme Amoklauf von Hanau. Das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sieht dagegen insbesondere Verschärfungen im Strafrecht vor. Soziale Netzwerke sollen in die Pflicht genommen werden, Morddrohungen, volksverhetzende Äußerungen und andere strafbare Inhalte zu melden. Dafür wird beim Bundeskriminalamt eine neue Zentralstelle eingerichtet, 300 Stellen werden neu geschaffen. Wer öffentlich im Netz andere beleidigt, soll mit bis zu zwei statt mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden können. Antisemitische Tatmotive sollen als strafschärfende Beweggründe in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden – eine Reaktion darauf, dass antisemitische Straftaten seit 2013 um über 40 Prozent zugenommen haben. Der Schutz vor Verleumdungen und übler Nachrede soll ausdrücklich auf allen politischen Ebenen gelten, also auch für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Nachdem vor zwei Jahren Rettungskräfte im Einsatz strafrechtlich besser vor Attacken geschützt wurden, wird dieser Schutz nun auf Personal in ärztlichen Notdiensten und in Notaufnahmen ausgedehnt.

„Mit diesen Maßnahmen stellen wir uns Hass und Gewalt in unserer Gesellschaft entschlossen entgegen“, so Kartes. „Wir müssen Extremismus dort bekämpfen, wo er bislang teils ungehemmt gedeiht, nämlich im Internet. Und wir müssen gegen die Gewalttaten auf der Straße vorgehen, die aus einem solchen Klima hervorgehen. Ich denke dabei insbesondere an die kommunalpolitisch Engagierten, die immer stärker angefeindet werden, aber auch an Juden und Menschen mit Migrationshintergrund, die sich derzeit fragen, ob sie hier sicher sind. Sie sollen wissen, dass wir alles für ihre Sicherheit tun.“

Büro Torbjörn Kartes MdB

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