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Heidelberg – Nächtliches Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese gilt wieder ab Freitagabend, 11. Juni


Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Auf der Neckarwiese gilt auch am kommenden Wochenende ein Aufenthaltsverbot, und zwar von Freitag, 11. Juni, bis Montagmorgen, 14. Juni, jeweils in der Zeit von 22 bis 6 Uhr. Der Geltungsbereich geht von der Ernst-Walz-Brücke bis 500 Meter östlich der Theodor-Heuss-Brücke und umfasst auch die Kastanienallee. Während des Aufenthaltsverbots ist jegliches Niederlassen, Lagern oder Verweilen im Geltungsbereich verboten. Dazu gehört auch die Nutzung der Sitzbänke. Joggen, spazieren gehen oder den Hund ausführen ist jedoch auch während des Aufenthaltsverbots möglich. Die entsprechende Allgemeinverfügung zum Aufenthaltsverbot wurde auf der Homepage der Stadt Heidelberg veröffentlicht. Die Stadt Heidelberg und die Polizei werden mit vielen Kräften im Einsatz sein, um das nächtliche Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese durchzusetzen.

Die Stadt hatte bereits an den vergangenen beiden Wochenenden ein nächtliches Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese verhängt, nachdem es dort am Pfingstwochenende zu massiven Ausschreitungen gekommen war. Das erneute Verbot soll auch im Hinblick auf die zu erwartenden Realschulabschlussfeiern ein erhöhtes Besucheraufkommen verhindern.

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