Eine Hürde in der Bearbeitung der Hinweise stellen fehlende Rückmeldungen der
Hinweisgeber dar, welche für die Untersuchung und Aufklärung notwendig wären.
Daher wird an die Hinweisgebenden appelliert, sich auch nach Absetzen des Hinweises
über die Homepage erneut auf dem Meldekanal anzumelden, um gegebenenfalls auf
Rückfragen reagieren zu können. Bei Ausbleiben der zusätzlich angeforderten
Informationen und Belege ist eine weitere Bearbeitung nicht möglich und die
Hinweise werden nach Einhaltung der gesetzlichen Frist nach Ablauf von drei
Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung geschlossen.
Der Erfolg des Whistleblower-Meldekanals steht und fällt mit der Mitwirkung der
Hinweisgebenden – dies können sowohl Bürger als auch Mitarbeiter der
Stadtverwaltung sein.
Quelle: Stadt Frankenthal (Pfalz)