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Im Bruchhäuser Weg Heidelberg: Stadt führt nach Unfall verkehrsberuhigende Sofortmaßnahmen durch

Im Bruchhäuser Weg wurde unter anderem auf der südlichen Seite die Gehwegkante erweitert, um Zufußgehenden einen sicheren Übergang zu ermöglichen (im Bild rechts). Außerdem wurde die Einfahrt in die angrenzende verkehrsberuhigte Ernst-Rehm-Straße mit Pollern versehen, um die Sichtbeziehungen zu verbessern. Foto: Stadt Heidelberg
Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Die Stadt Heidelberg hat im Bruchhäuser Weg in Kirchheim eine Reihe verkehrsberuhigender Sofortmaßnahmen umgesetzt. Ziel ist es, schnell eine rechtssichere Geschwindigkeitsreduzierung zu erreichen und so die Verkehrssicherheit für alle vor Ort zu erhöhen. Ende August 2023 war bei einem Unfall am dortigen Spielplatz ein Kind angefahren und leicht verletzt worden. Anfang September hatte die Stadt bei einem Ortstermin mögliche Sofortmaßnahmen mit den Kirchheimer Kinderbeauftragten erarbeitet.

Maßnahmenpaket für eine rechtssichere Verkehrsberuhigung

Zur sofortigen und rechtssicheren Verkehrsberuhigung hat die Stadt Heidelberg ein Maßnahmenpaket umgesetzt. Folgende Veränderungen wurden vor Ort vorgenommen:

• Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse wurden an der Kreuzung Bruchhäuser Weg – Ernst-Rehm-Straße und an der Bruchhäuser Straße Poller installiert. So können hier Fahrzeuge zukünftig nicht mehr verbotswidrig abgestellt werden.
• Der Eingang zum Spielplatz wurde durch ein sogenanntes Drängelgitter gesichert. Dadurch können Zufußgehende vom Spielplatz aus nicht mehr mit voller Geschwindigkeit auf die Straße treten.
• In der kreuzenden Ernst-Rehm-Straße wurde ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet. Dadurch reduziert sich der Kreuzungsverkehr am Spielplatzeingang deutlich.
• Zur Erhöhung der Aufmerksamkeit von Autofahrenden wurde neue Hinweisschilder „Achtung Kinder“ aufgestellt.
• Die südliche Gehwegkante wurde durch eine Markierung und Poller erweitert, um auch hier einen sicheren Übergang zu gewährleisten.
• Zur Verdeutlichung der Geschwindigkeit wurden zusätzliche Tempo-30-Schilder bei der Einfahrt Sandhäußer Straße/Bruchhäuser Weg angebracht.

Hintergrund

Die Einrichtung sogenannter verkehrsberuhigter Bereiche („Spielstraßen“) unterliegt sehr engen rechtlichen Vorgaben. Ein verkehrsberuhigter Bereich kann nur dann eingerichtet werden, wenn die Straße niveaugleich ausgebaut ist – das heißt, diese eben verläuft. Außerdem muss die Aufenthaltsfunktion in der Straße überwiegen und dem Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Rolle beikommen. Es darf sich also zum Beispiel nicht um einen landwirtschaftlich genutzten Weg handeln.

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