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Speyer – Autofahrer leistet Widerstand nach Trunkenheitsfahrt und Täuschungsversuch

Speyer/Metropolregion Rhein-Neckar. Kurz vor 16 Uhr am Mittwoch meldeten Zeugen der Polizei einen mutmaßlich alkoholisierten Autofahrer im Bereich der Landauer Straße. Eine Polizeistreife stellte den gemeldeten PKW fahrend am Bartholomäus-Weltz-Platz fest und unterzog den 19-jährigen Fahrer sowie seinen 44-jährigen Beifahrer, beide aus Rheinhessen, einer Verkehrskontrolle. Die beiden Männer gaben an, keine Ausweisdokumente mitzuführen und gaben ihre Personalien mündlich an. Die Beamten stellten bei dem Fahrer Alkoholgeruch sowie Anzeichen für einen andauernden Betäubungsmitteleinfluss fest und durchsuchten ihn nach Ausweispapieren. Hierbei fanden sie ein Ausweisdokument, das auf andere als die zuvor mündlich geäußerten Personalien ausgestellt war. Der 19-Jährige verweigerte die Durchführung eines Atemalkohol- oder Urintests. Die Beamten verbrachten ihn zur Dienststelle, um dort seine Personalien eindeutig feststellen zu können und um ihm eine Blutprobe entnehmen zu lassen. Im Laufe der erkennungsdienstlichen Feststellung seiner Personalien leistete der 19-Jährige unvermittelt heftigen Widerstand, indem er nach zwei Beamten trat, sich sperrte und seine Arme wegzog.

Die Beamten mussten den 19-Jährigen zu Boden bringen, fesseln und die Identifizierungsmaßnahmen unter Anwendung von polizeilichem Zwang durchführen. Verletzt wurde niemand. Bei Vorliegen des Ergebnisses der Personalienfeststellung stellte sich heraus, dass der 19-Jährige in Täuschungsabsicht die Personalien eines nahen Angehörigen angegeben hatte. Der Grund hierfür dürfte neben dem aktuell im Raum stehenden Verdacht einer Trunkenheitsfahrt eine unlängst erfolgte gerichtliche Entziehung der seiner Fahrerlaubnis gewesen sein. Die Beamten veranlassten die Blutentnahme bei dem 19-Jährigen und leiteten Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Körperverletzung ein. Außerdem stellten die Beamten das Fahrzeug des 19-Jährigen zur Verhinderung künftiger Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs mit dem Ziel der Verwertung sicher, indem sie es abschleppen ließen.

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